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b) die Einführung einer Buchkontrolle durch Führung eines Lagerbuches,
c) Beschränkung des Zuckerwasserzusatzes zeitlich und der Menge nach
durchzuführen.“
Diesem Beschlusse ist nach Möglichkeit bereits entsprochen worden; auch wird die
K. Staatsregierung fernerhin im Sinne des Beschlusses tätig sein.
§ 32.
Ablösung der Hostportofreiheit des Fürstlichen Hauses von Thurn und Taxis
sowie seiner Amter und Diener.
Behufs Durchführung des Beschlusses beider Kammern:
„es sei an Seine Königliche Hoheit den Prinzregenten die alleruntertänigste
Bitte zu richten, die K. Staatsregierung zu beauftragen, daß die Ablösung der
Postportofreiheit des Fürstlichen Hauses von Thurn und Taxis sowie die der
Fürstlichen Stellen, Amter und Behörden und der Fürstlichen Diener auf den
Königlichen Posten baldigst in die Wege geleitet werde,"
werden die erforderlichen Einleitungen getroffen werden.
§ 33.
Revision des Telephongebührentarifs.
Behufs Durchführung des Beschlusses beider Kammern:
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, tunlichst bald im Benehmen
mit der Reichspostverwaltung eine Neuregelung der Telephongebühren auf der
Grundlage des Gesprächzählens herbeizuführen,“
ist das erforderliche Benehmen mit der Reichspostverwaltung bereite eingeleitet worden.
§ 34.
Heriodische Disitation der protestantischen Hfründegebäude.
Infolge des Gesamtbeschlusses beider Kammern,
„es sei an die K. Staatsregierung die Bitte zu richten, sie möge im Ein-
vernehmen mit dem K. Oberkonsistorium dafür Sorge tragen, daß eine periodische
Visitation der protestantischen Pfründegebäude in gleicher Weise wie bei den
katholischen Pfründegebänden vorgenommen werde,"
sind bereits vom K. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
Erhebungen eingeleitet worden, von deren Ergebnis die weitere Stellungnahme der Staats-
regierung zur Sache abhängen wird.