Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 17. 153 
b) die Einführung einer Buchkontrolle durch Führung eines Lagerbuches, 
c) Beschränkung des Zuckerwasserzusatzes zeitlich und der Menge nach 
durchzuführen.“ 
Diesem Beschlusse ist nach Möglichkeit bereits entsprochen worden; auch wird die 
K. Staatsregierung fernerhin im Sinne des Beschlusses tätig sein. 
§ 32. 
Ablösung der Hostportofreiheit des Fürstlichen Hauses von Thurn und Taxis 
sowie seiner Amter und Diener. 
Behufs Durchführung des Beschlusses beider Kammern: 
„es sei an Seine Königliche Hoheit den Prinzregenten die alleruntertänigste 
Bitte zu richten, die K. Staatsregierung zu beauftragen, daß die Ablösung der 
Postportofreiheit des Fürstlichen Hauses von Thurn und Taxis sowie die der 
Fürstlichen Stellen, Amter und Behörden und der Fürstlichen Diener auf den 
Königlichen Posten baldigst in die Wege geleitet werde," 
werden die erforderlichen Einleitungen getroffen werden. 
§ 33. 
Revision des Telephongebührentarifs. 
Behufs Durchführung des Beschlusses beider Kammern: 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, tunlichst bald im Benehmen 
mit der Reichspostverwaltung eine Neuregelung der Telephongebühren auf der 
Grundlage des Gesprächzählens herbeizuführen,“ 
ist das erforderliche Benehmen mit der Reichspostverwaltung bereite eingeleitet worden. 
§ 34. 
Heriodische Disitation der protestantischen Hfründegebäude. 
Infolge des Gesamtbeschlusses beider Kammern, 
„es sei an die K. Staatsregierung die Bitte zu richten, sie möge im Ein- 
vernehmen mit dem K. Oberkonsistorium dafür Sorge tragen, daß eine periodische 
Visitation der protestantischen Pfründegebäude in gleicher Weise wie bei den 
katholischen Pfründegebänden vorgenommen werde," 
sind bereits vom K. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
Erhebungen eingeleitet worden, von deren Ergebnis die weitere Stellungnahme der Staats- 
regierung zur Sache abhängen wird.
	        
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