Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  17.  153

b)  die  Einführung  einer  Buchkontrolle  durch  Führung  eines  Lagerbuches,
c)  Beschränkung  des  Zuckerwasserzusatzes  zeitlich  und  der  Menge  nach
durchzuführen.“
Diesem  Beschlusse  ist  nach  Möglichkeit  bereits  entsprochen  worden;  auch  wird  die
K.  Staatsregierung  fernerhin  im  Sinne  des  Beschlusses  tätig  sein.

§  32.
Ablösung  der  Hostportofreiheit  des  Fürstlichen  Hauses  von  Thurn  und  Taxis
sowie  seiner  Amter  und  Diener.

Behufs  Durchführung  des  Beschlusses  beider  Kammern:
„es  sei  an  Seine  Königliche  Hoheit  den  Prinzregenten  die  alleruntertänigste
Bitte  zu  richten,  die  K.  Staatsregierung  zu  beauftragen,  daß  die  Ablösung  der
Postportofreiheit  des  Fürstlichen  Hauses  von  Thurn  und  Taxis  sowie  die  der
Fürstlichen  Stellen,  Amter  und  Behörden  und  der  Fürstlichen  Diener  auf  den
Königlichen  Posten  baldigst  in  die  Wege  geleitet  werde,"
werden  die  erforderlichen  Einleitungen  getroffen  werden.

§  33.
Revision  des  Telephongebührentarifs.
Behufs  Durchführung  des  Beschlusses  beider  Kammern:
„es  sei  die  K.  Staatsregierung  zu  ersuchen,  tunlichst  bald  im  Benehmen
mit  der  Reichspostverwaltung  eine  Neuregelung  der  Telephongebühren  auf  der
Grundlage  des  Gesprächzählens  herbeizuführen,“
ist  das  erforderliche  Benehmen  mit  der  Reichspostverwaltung  bereite  eingeleitet  worden.

§  34.
Heriodische  Disitation  der  protestantischen  Hfründegebäude.

Infolge  des  Gesamtbeschlusses  beider  Kammern,
„es  sei  an  die  K.  Staatsregierung  die  Bitte  zu  richten,  sie  möge  im  Einvernehmen
  mit  dem  K.  Oberkonsistorium  dafür  Sorge  tragen,  daß  eine  periodische
Visitation  der  protestantischen  Pfründegebäude  in  gleicher  Weise  wie  bei  den
katholischen  Pfründegebänden  vorgenommen  werde,"
sind  bereits  vom  K.  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen=  und  Schulangelegenheiten
Erhebungen  eingeleitet  worden,  von  deren  Ergebnis  die  weitere  Stellungnahme  der  Staatsregierung
  zur  Sache  abhängen  wird.