Darleihen — Dienstboten. 25
Darlelön: Verjährung der Klage aus dem Darlelhn
bel bedungener Aufkünrigungszelt. V, 46. Ausleihen verwalkteter
Kapitalien auf Namen des Verwalters. X, 32.
Haftung einer Zunft aus Darlelhen, welche die Vorsteher
(Fübrer) für dieselbe ausgenommen haben. X, 380.
Datowechsel: Regreß bel solchen. II, 357.
Decretum de uperiundo concursu. IX, 147. Steht
einem Gläubiger das Rechtsmittel der Berufung dagegen
zut ib. 3091.
Deflorationsklage: deren Begründung. VIII, 122.
Deklarationsgesuch: bezüglich oberstrichterlicher Erkenntnisse.
IX, 112. Zur Lehre von Deklarationsgesuchen. X
373.
Deliberatlonsfrist: nach gem. Recht. VI, 129.
Depositen: von ver Haftung des Fiskus für amtliche
Depositen und dem aus Unterschlagung oder schulohafter
Cntäußerung verselben den Partheien zugehenden Schaden.
II, 241. W, 397. Hastung der Staatskasse für zufällig
zu Verlust gegangene Depositen. IV, 400. Ist die Klage
wegen veruntreuter Depositen gegen den Fiskus an die im
Finanzges. v. 1831 bestimmte Verjährungszeit gebunden?
„ 78. Hastung des Gerlchtsherrn für veruntreute
amtliche Deposlten. II. 241. IV, 353. Desgl. für gestohlne
Depositen. IX, 348. Haftet der standes= oder
gutsherrliche Gerichtsinhaber für durch Zufall zu Verlust
gegangene Depositen, wenn sie der Beamte nicht zur Staatsschuldentilgungs
= Kasse eingesendet hat? VIII. 0. Haftung
des Amtsvorstandes für Depositen, die von einem andern
Gerichtsmitgliede eingenommen wurden. I, 216.
Deposition: zur Lehre von Tilgung der Schuld durch
Deposition. V, 208. Beiziehung eines Aktuars bei gerichtlichen
Depositionen. IV, 398, Note 1. -
Desertionserkenntnisse: deren Zurücknahme durch den
nämlichen Richter. V, 190, Nr. 1. VI, 72. VII, 289.
X, 67, 190. Appellabilität derselben. X. 190.
Deservitenforderungen, s. Anwaltskosten.
Devolutlon. IX, 141, 144, 188. Vgl. Oberrlchtermi.
.
Diebstahl:Abhandlungenu-Mittheilungcnhlerüber.Il,
93,113.M,94,127,200-213,232—230,249—
353,201-—271,310—310,,341—340,409—413.
lV,16l-—165,177—183,193—199,209—215.
Vll,299.Vlll,369—373.lx,106.S.dasNüheke
imsyshRegisterAbtsplll,A,Art.209-—s212.
Dienstbarkelt, s. Seroltut.
Dienstboten: deren Gerichtsstand. IV, 26. Kann der
Manifestatlonseid den Dienstboten des Erblassers zugemu-