Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Geseh= und Verordunngs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
Nr. 28. 
München, den 15. Mai 1907. 
  
AInhalt: 
Bekanntmachung vom 14. Mai 1907, vorübergehende Anordnungen für außerdeutsche Kraftfahrzeuge betreffend. 
  
Nr. 11162. 
Bekanntmachung, vorübergehende Anordnungen für außerdeutsche Kraftfahrzeuge betreffend. 
fl. Staatsministerinm des Innern. 
Auf Grund des § 366 Nr. 10 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich und 
des Art. 2 Ziff. 6 des Polizeistrafgesetzbuchs für das Königreich Bayern werden aus Anlaß 
des am 14. Juni 1907 im Taunus stattfindenden internationalen Kraftwagen-Wettfahrens 
gemäß einer zwischen den Bundesregierungen getroffenen Vereinbarung und im Einverständnisse 
mit dem K. Staatsministerium der Finanzen nachstehende Anordnungen erlassen: 
1. 
Für die Zulassung und Kennzeichnung der vom Tage des Inkrafttretens dieser Be- 
kanntmachung an bis zum 14. Juni 1907 einschließlich zu vorübergehendem Aufenthalt 
in das Gebiet des Deutschen Reichs aus dem Auslande gelangenden außerdeutschen Kraft- 
fahrzeuge und für die Zulassung der Führer solcher Fahrzeuge treten an Stelle des § 24 
der oberpolizeilichen Vorschriften vom 17. September 1906 über den Verkehr mit Kraft- 
fahrzeugen (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 729) folgende Bestimmungen: 
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