Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

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Geseh=  und  Verordunngsfür

  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  28.

München,  den  15.  Mai  1907.

 

AInhalt:
Bekanntmachung  vom  14.  Mai  1907,  vorübergehende  Anordnungen  für  außerdeutsche  Kraftfahrzeuge  betreffend.

 

Nr.  11162.

Bekanntmachung,  vorübergehende  Anordnungen  für  außerdeutsche  Kraftfahrzeuge  betreffend.
fl.  Staatsministerinm  des  Innern.

Auf  Grund  des  §  366  Nr.  10  des  Strafgesetzbuchs  für  das  Deutsche  Reich  und
des  Art.  2  Ziff.  6  des  Polizeistrafgesetzbuchs  für  das  Königreich  Bayern  werden  aus  Anlaß
des  am  14.  Juni  1907  im  Taunus  stattfindenden  internationalen  Kraftwagen-Wettfahrens
gemäß  einer  zwischen  den  Bundesregierungen  getroffenen  Vereinbarung  und  im  Einverständnisse
mit  dem  K.  Staatsministerium  der  Finanzen  nachstehende  Anordnungen  erlassen:

1.

Für  die  Zulassung  und  Kennzeichnung  der  vom  Tage  des  Inkrafttretens  dieser  Bekanntmachung
  an  bis  zum  14.  Juni  1907  einschließlich  zu  vorübergehendem  Aufenthalt
in  das  Gebiet  des  Deutschen  Reichs  aus  dem  Auslande  gelangenden  außerdeutschen  Kraftfahrzeuge
  und  für  die  Zulassung  der  Führer  solcher  Fahrzeuge  treten  an  Stelle  des  §  24
der  oberpolizeilichen  Vorschriften  vom  17.  September  1906  über  den  Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen
  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  729)  folgende  Bestimmungen:

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