Nr. 29. 261
24. Dezeniber 1906 und auf die Entschließungen des K. Staatsministeriums des Innern
vom 25. Dezember 1906 und 24. März 1907.
13. Die auf die Brücken- und Wasserbauten bezüglichen Beschlüsse und namhaften
Willigungen werden gleichfalls genehmigt.
14. Den auf Reservefonds überwiesenen Willigungen erteilen Wir Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für die
ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 16. Mai 1907.
Luitpold,
Prinz von Bayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Grettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Brenner.