Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  29.  261

24.  Dezeniber  1906  und  auf  die  Entschließungen  des  K.  Staatsministeriums  des  Innern
vom  25.  Dezember  1906  und  24.  März  1907.

13.  Die  auf  die  Brücken-  und  Wasserbauten  bezüglichen  Beschlüsse  und  namhaften
Willigungen  werden  gleichfalls  genehmigt.

14.  Den  auf  Reservefonds  überwiesenen  Willigungen  erteilen  Wir  Unsere  Genehmigung.

Indem  Wir  dem  Landrate  gegenwärtigen  Abschied  erteilen,  sprechen  Wir  ihm  für  die
ersprießliche  und  opferwillige  Förderung  der  Kreisinteressen  neuerdings  Unsere  Anerkennung
aus  und  versichern  ihn  Unserer  Huld  und  Gnade.

München,  den  16.  Mai  1907.

Luitpold,

Prinz  von  Bayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  Frhr.  v.  Podewils.  Dr.  v.  Wehner.  v.  Pfaff.  v.  Grettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
an  dessen  Statt:
Ministerialrat  Brenner.