Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
· Festgesetzter 
Kap. 8 Vortrag Betrag 
4 
1139 c) Zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 pensionierten 
Lehrpersonen und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Vensionseinrichtungen nicht teilnehmende 
Lehrpersonal . .. .. 11 560.— 
10| Unterstützungsbeiträge für Schullehrer-Relikten. 
a) nach der in der XX. und XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240.4 bezw. 300 ∆ für eine Witwe, 130 .4 bezw. 
150 .K“ für eine Doppelwaise und 100 . für eine einfache 
Waise) ·12 266 4 85 J – — 
b) zur Unterftützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrerrelikten und zur Gewährung von Zuschüssen an die 
Pensions= und Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das 
an gemeindlichen Pensionseinrichtungen nicht leilnehmende Lehr- 
personal 6 570— 
I) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2 000— 
11 Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715— 
12I Zur Unterstützung dürftiger Schuldienstexspektanten währen der Ab- 
leistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht . 2 500.— 
Summe Kap. I A: 785 878 7 7* 7 1080 772,06 
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur. 
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 2 572— 
2 Zu den Ausgaben des kulturtechnischen Dienstes 7300— 
Summe Kap. 1 B 9 872 — 
C. Zuschüsse aus Zentralfonds für Wohltätigkeit. 
1 
44— — — — — — — — — —. — — — — — — 
83 Budgetmäßige Entschädigung der pfälzischen Kreis- 
fonds für den Entgang:e eines Drittels der Polizeistraf— 
gelder 8571 
a# . l c 8 571— 
Summe Kap. 109921506 
II Fundations= und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsqucllen. 
1 Rheindammpacht bei den Hemshöfen 2c. 12 825/|55 
2 Pachtertrag der Rheindammgräsereien 10 14644 
3 Erkennungsgebühren für Benützung tieinerer iein- 
dammflächen zu verschiedenen Anlagen 24450 
Summe Ka# # 23 216|49 
  
  
  
  
 
	        
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