Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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und  ohne  irgend  elne  Ausnahme  nach  dem  Verhaͤlmlsse  der,  burch  die  perlodischen
Zaͤblungen  ermittelten  Bevoͤlkerung  lhrer  zu  dem  Vereine  gehoͤrenden  Staaten  und
Gebletsthelle  verthellt  werden.
Zu  Urkund  dessen  haben  dle  belderseitlgen  Bevollmaͤchtigten  vorstehenden  besonderen
  Actikel  vosljogen,  dessen  Ratifikatlonen  gleichzjeltig  mit  den  Ratifikatlonen  des
Eingangs  gedachten  Vertrages  ausgewechselt  werden  sollen.

So  geschehen  Berlin  am  4.  Aprll  1853.

(gez.)  von  Pommer  Esche.  Pöllipsborn.  Delbrück.
(L.  S.)  (L.  S.)  (L.  S.)

Duysing.  Thon.
(L.  S.)  (L.  S.)