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und ohne irgend elne Ausnahme nach dem Verhaͤlmlsse der, burch die perlodischen
Zaͤblungen ermittelten Bevoͤlkerung lhrer zu dem Vereine gehoͤrenden Staaten und
Gebletsthelle verthellt werden.
Zu Urkund dessen haben dle belderseitlgen Bevollmaͤchtigten vorstehenden besonderen
Actikel vosljogen, dessen Ratifikatlonen gleichzjeltig mit den Ratifikatlonen des
Eingangs gedachten Vertrages ausgewechselt werden sollen.
So geschehen Berlin am 4. Aprll 1853.
(gez.) von Pommer Esche. Pöllipsborn. Delbrück.
(L. S.) (L. S.) (L. S.)
Duysing. Thon.
(L. S.) (L. S.)