Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

  
Grsetz und Verordnungs-Blatt 
Sönigreich Bayern. 
Nr. 44. 
München, den 27. Juli 1907. 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 25. Juli 1907, den Vollzug der oberpolizeilichen Vorschriften über den Verkehr mit 
Kraftfahrzeugen betreffend. — Staatsdienst-Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme 
einer fremden Dekoration. 
—....--.......................... — 
  
  
Nr. 16558. 
Bekanntmachung, den Vollzug der oberpolizeilichen Vorschriften über den Verkehr mit Kraft- 
fahrzeugen betreffend. 
4. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 17. September 1906 (Gesetz= und 
Verordnungsblatt S. 748) wird zum Vollzuge der oberpolizeilichen Vorschriften über den 
Verkehr mit Kraftfahrzeugen weiter bekanntgegeben, was folgt: 
Zu 83. 
Der Bestimmung in Ziff. 4 (vgl. § 18 Absl. 4) liegt die Absicht zugrunde, Huppen 
mit verschiedenen aufeinanderfolgenden Tönen (Fanfarentrompeten) auszuschließen. 
Huppen mit sog. Akkordtönen (Doppelton-, Dreiklanghuppen usw.) sind nicht zu beanstanden. 
Zu 85. 
Durch Entschließung des K. Staatsministeriums der Finanzen vom 4. v. M. Nr. 14451 
sind die Steuerbehörden angewiesen worden, in Fällen des § 53 Abs. 1 Schlußsatz oder 
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