Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr. 45. 565 
Anlage 1. 
Beispiel 
für die 
Berechnungsweise des Witwen- und Waisengeldes in Fällen der 88 4 bis 7 
des Gesetzes. 
  
Ein Stabsoffizier als Bataillonskommandeur, welcher mit 30 Dienstjahren und einem 
pensionsfähigen Diensteinkommen von 7577 eine Pension von 5.052 KK bezogen hat, 
hinterläßt außer der Witwe und 4 Kindern aus letzter Ehe noch 3 Kinder aus einer 
früheren Ehe. 
Witwen= und Waisengeld würden betragen: 
a) Witwengeld %½ von 5 052 + = rund 2022 
b) Waisengeld für 4 vaterlose Kinder je 5% von 2 022/ — rund 
4004 = 14620 „ 
Waisengeld für 3 2 Kinder je 5% von 2 022 = rund 
675 M — 20025 „ 
zusammen 5 667.. 
Da dieser Betrag den Betrag der Pension von 5 052 J& übersteigt, muß das Witwen- 
und Waisengeld nach § 4 gekürzt werden. Da ferner die Witwe über 21 Jahre jünger 
ist als der Verstorbene, sie mit diesem aber über 7 Jahre verheiratet war, so erfordert 
§ 6 eine Kürzung des Witwengeldes um ½0. 
Zunächst sind die Bezüge gemäß § 4 Abs. 2 wie folgt zu berechnen"): 
  
Witwengeld 5% 15 — 1 804,9 A 
52 
Waisengeld für 4 vaterlose Kinder 5%.. — 1 443/2 „ 
„ für 3 elternlose Kinder 7% 15 — 1804,29 
  
zusammen 5 052,00 4; 
sodann ist das Witwengeld nach S 6 um ½0 zu kürzen, sodaß 
verbleiben 1 804,0 44— 90. — 1 714,6 . 
Der gekürzte Betrag von 90, 1X tritt nach dem Verhält- 
nisse von 12:15 dem Waisengeld von 1 443,2 + + 1 804,0 M 
hinzu, mithin Waisengeld 3 337,) & bzw. für 
4 vaterlose Kinder je 370008 (— 1 Pf. Abrundung) 1 483,,„ 
3 elternlose Kinder je 618/4 (— 1 Pf. Abrundung) 1 85441 „ 
zusammen 5 052,00 Æ. 
*) Die Anteile der Witwe, des vaterlosen und des elternlosen Kindes verhalten sich wie 1:1/5:⅛ oder 
wie 15:3:5 oder aller Berechtigten wie 15: 12: l5. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.