Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

514
Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  den  Art.  9  des  Auslieferungsvertrags  zwischen
  dem  deutschen  Reich  und  Belgien  vom  24.  Dezember  1874.  Vom  8.  Juli  1879.  142.
Verfügung  desselben  Ministeriums,  betreffend  die  Einsendung  der  gegen  Staatsangehörige
von  Italien,  der  Schweiz,  von  Belgien  und  von  Luxemburg  ergangenen  Strafurtheile.
Vom  30.  September  1879.  416.
Ausschank  von  Branntwein,  Spiritus,  Wein,  Bier  2c.  Verfügung  des  Ministerlums
des  Innern  vom  4.  Oktober  1879.  419.
Auswanderungs-Agenten.  Versügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Vermittlung
  des  überseeischen  Transports  von  Auswanderern.  Vom  17.  April  1879.  93.

B.

Baden.  K.  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  des  am  15.  November  1878  zwischen  Württemberg
  und  Baden  abgeschlossenen  Zusatzvertrags  zu  dem  Staatsvertrag  vom  4.  Dezember
1850  über  die  Eisenbahnverbindung  zwischen  Mühlacker  und  Bruchsal.  Vom  23.  März
1879.  61.  Berichtigung.  81.

Beamte  s.  Staatsbeamte.

Begnadigungsgesuche.  K.  Verordnung,  betreffend  das  bei  Begnadigungsgesuchen  im  Geschäftskreise
  des  Justizdepartements  zu  beobachtende  Verfahren.  Vom  25.  September  1879.  333.

Belgien.  Versügung  des  Justizministeriums,  betreffend  den  Art.  9  des  Auslieferungsvertrags  zwischen
  dem  deutschen  Reich  und  Belgien  vom  24.  Dezember  1874.  Vom  8.  Juli  1879.  142.
Verfügung  desselben  Ministeriums,  betreffend  die  Einsendung  der  gegen  Staatsangehörige

von  Belgien  ergangenen  Strafurtheile.  Vom  30.  September  1879.  416.

Biersteuer  s.  Verbrauchsabgaben.

Brandschaden  s.  Gebäudebrandschaden.

Branntwein  oder  Spiritus,  Ausschänken  und  Kleinhandel.  Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern
vom  4.  Oktober  1870.  419.

Brasilien.  Verfügung  des  Justizministeriums,  betreffend  die  Vollziehung  des  Art.  17  des  Auslieferungsvertrags
  zwischen  dem  deutschen  Reiche  und  Brasilien  vom  17.  September  1877.
Vom  I.  Februar  1879.  16.

Bühlerthann  O.NA.  Ellwangen,  Amtsnotariat,  Auflösung  desselben.  Verfügung  des  Justizministeriums
  vom  6.  Oktober  1879.  456.

C.
Cannstatt,  Stadtgemeinde,  Ermächtigung  derselben  zu  Fortsetzung  der  Erhebung  örtlicher  Verbrauchsabgaben.
  K.  Verordnung  vom  20.  März  1879.  57.
Civilprozeßordnung.  Gesetz  zur  Ausführung  der  Reichs-Civilprozeßordnung.  Vom  18.  August
  1879.  173.
Anlage.  Gesetz,  betreffend  die  Zwangsvollstreckung  in  unbewegliches  Vermögen.  Von  demselben
  Tage.  191.  Berichtigung.  287.