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Verfügung des Justizministeriums, betreffend den Art. 9 des Auslieferungsvertrags zwischen
dem deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874. Vom 8. Juli 1879. 142.
Verfügung desselben Ministeriums, betreffend die Einsendung der gegen Staatsangehörige
von Italien, der Schweiz, von Belgien und von Luxemburg ergangenen Strafurtheile.
Vom 30. September 1879. 416.
Ausschank von Branntwein, Spiritus, Wein, Bier 2c. Verfügung des Ministerlums
des Innern vom 4. Oktober 1879. 419.
Auswanderungs-Agenten. Versügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vermittlung
des überseeischen Transports von Auswanderern. Vom 17. April 1879. 93.
B.
Baden. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 15. November 1878 zwischen Württemberg
und Baden abgeschlossenen Zusatzvertrags zu dem Staatsvertrag vom 4. Dezember
1850 über die Eisenbahnverbindung zwischen Mühlacker und Bruchsal. Vom 23. März
1879. 61. Berichtigung. 81.
Beamte s. Staatsbeamte.
Begnadigungsgesuche. K. Verordnung, betreffend das bei Begnadigungsgesuchen im Geschäftskreise
des Justizdepartements zu beobachtende Verfahren. Vom 25. September 1879. 333.
Belgien. Versügung des Justizministeriums, betreffend den Art. 9 des Auslieferungsvertrags zwischen
dem deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874. Vom 8. Juli 1879. 142.
Verfügung desselben Ministeriums, betreffend die Einsendung der gegen Staatsangehörige
von Belgien ergangenen Strafurtheile. Vom 30. September 1879. 416.
Biersteuer s. Verbrauchsabgaben.
Brandschaden s. Gebäudebrandschaden.
Branntwein oder Spiritus, Ausschänken und Kleinhandel. Verfügung des Ministeriums des Innern
vom 4. Oktober 1870. 419.
Brasilien. Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Vollziehung des Art. 17 des Auslieferungsvertrags
zwischen dem deutschen Reiche und Brasilien vom 17. September 1877.
Vom I. Februar 1879. 16.
Bühlerthann O.NA. Ellwangen, Amtsnotariat, Auflösung desselben. Verfügung des Justizministeriums
vom 6. Oktober 1879. 456.
C.
Cannstatt, Stadtgemeinde, Ermächtigung derselben zu Fortsetzung der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben.
K. Verordnung vom 20. März 1879. 57.
Civilprozeßordnung. Gesetz zur Ausführung der Reichs-Civilprozeßordnung. Vom 18. August
1879. 173.
Anlage. Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen. Von demselben
Tage. 191. Berichtigung. 287.