Gesetzund Verudmngshut!
für das
Königreich Bayern.
Nr. 69.
München, den 20. Oktober 1908.
Inhalt:
Bekauntmachung vom 14. Oktober 1908, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. —
Bekanntmachung vom I7. Oktober 1908, die Errichtung neuer Strafanstalten in Aichach und Landsberg
kbetreffend. — Staatsdienst-Nachricht.
Nr 25832.
Betkanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
fl. Staatsministerium des Innern.
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen a. Rh. wurde die Genehmigung
erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den
Inhaber lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100. eingeteilte.
mit 4% verzinsliche und bis zum 1. Jannar 1917 nicht rückzahlbare Hypothekenpfandbriefe
in den Verkehr zu bringen:
1. Rest der Serie 54 im Gesamtbetrage von 6960000 Mark,
2. Serie 55 im Gesamtbetrage von 10000000 Mark.
München, den 14. Oktober 1908.
J. V.
Staatsrat v. Arazeisen.
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