thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Gesetzund  Verudmngshut!

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  69.

München,  den  20.  Oktober  1908.

Inhalt:

Bekauntmachung  vom  14.  Oktober  1908,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  I7.  Oktober  1908,  die  Errichtung  neuer  Strafanstalten  in  Aichach  und  Landsberg
kbetreffend.  —  Staatsdienst-Nachricht.

 

 

 

 

 

Nr  25832.

Betkanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Pfälzischen  Hypothekenbank  in  Ludwigshafen  a.  Rh.  wurde  die  Genehmigung
erteilt,  innerhalb  der  gesetzlichen  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  nachstehende  auf  den
Inhaber  lautende,  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und  100.  eingeteilte.
mit  4%  verzinsliche  und  bis  zum  1.  Jannar  1917  nicht  rückzahlbare  Hypothekenpfandbriefe
in  den  Verkehr  zu  bringen:

1.  Rest  der  Serie  54  im  Gesamtbetrage  von  6960000  Mark,

2.  Serie  55  im  Gesamtbetrage  von  10000000  Mark.

München,  den  14.  Oktober  1908.
J.  V.

Staatsrat  v.  Arazeisen.
169