Full text : Die Deutsche Sprache.

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Der  Steueramts-Rendant  prüft  die  Statthaftigkeit  des  Antrages  und
die  Annehmbarkeit  der  angebotenen  Sicherheit  an  und  für  sich  sowohl,  als
nach  Maßgabe  der  Vermögensumstände  und  des  Rufes  des  Kredit-Suchenden,
worüber  er  möglichst  genaue  Erkundigung  einzuziehen  hat,  und  tragt  hierauf
die  Sache,  unter  Beyfügung  seines  Gutachtens,  binnen  längstens  8  Tagen
nach  geschehenem  Anbringen,  dem  Landschafts-Kollegium  berichtlich  vor.  Letzteres
hat  nach  weiterer  Prüfung  der  Verhältnisse  und  Gegenstände  zu  entscheiden,
ob  und  inwiefern  der  gesuchte  Kredit  zu  bewilligen  sey.

Die  zur  Sicherheit  eingelegten  Urkunden  werden  ebenfalls  an  das  Landschafts
  =  Kollegium  eingesendet  und  bey  dem  betreffenden  Depositorium  der  Haupt-Landschaftskasse
  niedergelegt.

d.  11.

Der  Steueramts-Rendant  ist  verpflichtet,  sich  von  der  Lage  und  den
Verhältnissen  der  Kredit-Genießenden  möglichst  in  fortwahrender  Kenntniß  zu
erhalten  und,  wenn  ihm  Umstände  bekannt  werden  sollten,  die  gegen  die  Solidität
  derselben  Bedenken  erregen,  sofort  darüber  an  das  Lawmschafts-Kollegium
  zu  berichten.

8.  12.
Die  Waaren,  für  welche  die  Eingangsabgaben  kreditirt  werden  sollen,

hrlgihin  sind  ganz  nach  den  allgemeinen  Vorschriften  ebenso  abzufertigen,  als  wenn

die  Abgaben  davon  sogleich  entrichtet  würden.  Diese  werden  daher  auch  in

den  .  den  Heberegistern  wie  gewöhnlich  gebucht  und  die  Waare  tritt,  als  völlig  versteuert,

  in  den  freyen  Verkehr,  mit  dem  uUnterschiede,  daß  über  den  Steuerbetrag
  nicht  quittirt  wird.

Dagegen  muß  der  Kredit-Nehmer  dem  Steneramte,  neben  der  Deklaration
  zur  Versteuerung,  ein  schriftliches  Bekenntniß  übergeben,  worin  er  die,
der  Kolli-Zahl,  Gattung  und  Menge  nach,  zu  beschreibende  Waarenpost,  wovon
die  Abgaben  kreditirt  werden  sollen,  ohne  Entrichtung  der  letzteren  empfangen
zu  haben  versichert  und  den  dafür  schuldig  gewordenen  Abgabenbetrag  bis  zum
Ablauf  der  ihm  bewilligten  Kredit-Frist  zu  erlegen  verspricht.

Vor  Abgabe  dieses  Bekenmtnisses  wird  die  Waare  nicht  verabfolgt.