Die Befreiung Schleswig-Holsteins. 385
Intrige gegen GEsterreich aus, deren Siel nur die Derwirklichung eines
Bündnisses zwischen Frankreich und Hreußen sein könne. Wohl war
auch in Fortsetzung der Biarritzer Unterredungen in St. Cloud die Möglichkeit
eines preußisch-französischen Bündnisses erwogen worden, aber
doch hatte, der Weisung König Wilhelms entsprechend, Bismarck den
Abschluß eines solchen als noch verfrüht bezeichnet eine Auffassung, der
auch Napoleon zustimmte, während er ein österreichisch-französisches
Bündnis als für ihn unmöglich erklärte. Auch zu Jtalien gestalteten sich
die Beziehungen Hreußens nur noch freundlicher. Der Abschluß eines
HZandelsvertrages zwischen beiden Staaten wurde in Aussicht genommen.
Bauptsächlich aber war es die Hoffnung, durch Hreußens Mitwirkung
das noch österreichisch gebliebene Denetien zu erlangen, die Jtalien der
norddeutschen Großmacht näher brachte.
Diese achtsame Dflege der internationalen Beziehungen Hreußens
machte für König Wilhelm der Hinblick auf die Dinge in Holstein zur
MNotwendigkeit. Denn wenn dort auch anfangs Gablenz jeden Anstoß
zu vermeiden gesucht hatte, so schien es doch sehr bald so, als ob der
Gasteiner Dertrag Osterreich wieder leid geworden wäre: so offen wurde
unter den Augen des österreichischen Souverneurs die Angitation gegen
Dreußen in HBolstein getrieben. Effentliche Kundgebungen und Dolksversammlungen
fanden statt, und die TLandespresse triefte förmlich von
Derunglimpfungen Dreußens. Alle Beschwerden Hreußens darüber
verhallten aber in Wien völlig wirkungslos. Wollte Esterreich
erproben, wie viel sich Hreußen bieten lassed Freilich schien durch
den fortdauernden Konflikt mit der TLandesvertretung die Kraft
der preußischen Regierung lahm gelegt worden zu sein. Am
15. Januar 866 war der TLandtag eräöffnet worden. Seine erste
Kundgebung war eine Zede des Hräsidenten Grabow, in der dieser
der feindseligen Stimmung der Mehrheit des Hauses durch herausfordernde
Dorwürfe gegen die Regierung Ausdruck gab. Aber auch weiterhbin war
die Thätigkeit des Hauses nicht den Gesetzesvorlagen, sondern Angriffen
auf die Regierung zugewandt. Es mißbilligte die Erwerbung des
Rerzogtums Lauenburg, obgleich der König die Mlittel dazu aus seiner
Drivatschatulle hergegeben hatte; es griff gegen Art. 86 der Derfassung
die Unabhängigkeit der Gerichte an; es erteilte gegen Art. 45 der Derfassung
den Beamten Vorschriften in betreff ihrer dienstlichen Oflichten.
Die Roffnung, mit ihm zum Frieden zu gelangen, schien also ausgeschlossen.
So ließ denn König Wilhelm am 25. Februar die Sitzungen des Landtages
schließen und berief auf den 28. unter Suziellung Manteuffels
Taiser Wilhelm. 25