Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  „Dez.  5.5  165

und  Cremer  stimmen  mit  Ja,  im  übrigen  stimmen  die  Parteien
geschlossen.

Die  Erklärung  Puttkamers  gegen  die  geheime  Abstimmung
bei  den  Reichstagswahlen  macht  ungehenres  Aufsehen,  da  man  wissen
will,  daß  sie  nicht  nur  im  Sinne.  sondern  im  direkten  Auftrage  des  Reichskanzlers
  erfolgt  sei.  Die  betreffende  Stelle  der  Rede  Puttkamers  lautet:

.„Wir  haben  bei  der  Gründung  des  Norddeutschen  Bundes  für  die  „politischen
  Wahlen  die  geheime  Abstimmung  eingeführt.  Es  wird  die  Frage
sein,  zu  untersuchen,  ob  sich  diese  Institution  bewährt  hat,  ob  sie  nicht  das
Gegenteil  von  dem  erreicht  hat,  was  man  durch  ihre  Einführung  zu  erreichen
hoffte.  M.  H.,  nach  unsern  Erfahrungen  ist  das  wenigstens  in  hohem  Maße
zweifelhaft,  wir  meinen,  daß  der  ganze  Stand  unserer  politischen  Moral  seit
der  Einführung  des  geheimen  Wahlrechts  im  Reichstage  keine  Fortschritte
gemacht  hat,  daß  wir  uns  seitdem  auf  einer  schiefen  Ebene  befinden,  und  es
wird  Sache  der  ernsten  Erwägung  der  preußischen  Regierung  sein,  ob  sie
nicht  im  Gegensatz  zu  dem  vorliegenden  Antrag  darauf  wird  Bedacht  nehmen
müssen,  ihren  Einfluß  im  Bundeerat  einzusetzen,  daß  Initiativanträge  aus
dem  Bundesrat  hervorgehen,  welche  die  geheime  Abstimmung  für  den  Reichstag
  abschaffen.  (Große  Sensation.)  Daß  das  Ihr  Befremden  erregt,  ist  mir
sehr  klar,  aber  die  ermunternden  Zurufe  auf  sener  Seite  des  Hauser  (rechte-)
geben  mir  Anregung,  in  diesen  Gedanken  noch  elwas  weiter  einzutreten.  Die
Regierung  ist  der  Meinung,  daß  zwar  dar  Wahlrecht  ein  sehr  kostbares  politisches
  Recht  ist  und  daß  es  eines  Kulturstaates  durchaus  würdig  ist,  es  soweit
  auszudehnen,  wie  das  öffentliche  Wohl  und  das  politische  Interesse  des
Landes  es  irgend  gestatten;  aber  je  weiter  man  es  ausdehnt,  umsomehr  muß
man  sich  nach  der  Meinung  der  Regierung  doch  auch  mit  dem  Gedanken
durchdringen,  daß  dieses  Recht  gleichzeitig  eine  sehr  schwere  Pflicht  involviert.

Das  Wahlrecht  ist  nach  unserer  Auffassung  nicht  bloß  ein  individuelles  Recht
des  einzelnen,  seine  Parteiansicht  zur  Geltung  zu  bringen,  sondern  es  ist  ein
ihm  im  öffentlichen  Interesse  anvertrautes  Amt,  welcher  mit  einer  schweren
Verantwortlichkeit  verbunden  ist,  und  wenn  man  das  Wahlrecht  von  diesem
Gesichtspunkte  aus  betrachtet,  so  bin  ich  allerdings  entschieden  der  Meinung,
daß  soviel  ins  Auge  springt,  daß  die  öffentliche  Abstimmung  nur  der  allein
würdige  Ausdruck  der  Ausübung  des  Wahlrechts  ist.  Wer  das  Recht  hat,
seine  Meinung  zur  Geltung  zu  bringen,  der  sollte  auch  den  Mut  haben,  sie
zur  Geltung  zu  bringen;  das  ist  ein  durchaus  gesunder  politischer  Grundsabz,
  und  ich  bin  der  Meinung,  daß  die  deutsche  Nation  nicht  gut  thut,  ihn
auf  dem  Gebiete  zu  verlassen,  wo  sie  ihn  noch  hat.  Ich  gebe  ja  zu,  daß
es  Parteien  gibl,  welche  ihrer  ganzen  Anlage  und  ihren  ganzen  Bestrebungen
andl  ein  Interesse  daran  haben,  durch  die  geheime  Abstimmung  die  Masse
der  Nation  so  zu  gestalten,  daß  das  Gefühl  der  Verantwortlichleit  ihr  verloren
  geht,  aber  für  die  Regierung  ist  der  entgegengesetzte  Standpunkt  der
maßgebende.  Wir  sind  der  Meinung,  daß  es  für  die  öffentliche  Moral  nicht
Verderblicheres  geben  kann,  als  wenn  man  den  Wähler,  den  einzelnen  sowohl
  wie  die  ganze  Masse  derselben,  von  dem  Gefühl  der  Verantwortlichkeit
für  seine  Stimmabgabe  durch  die  geheime  Wahl  entkleidet.  Das  klingt  ja
natürlich  im  Lichte  derjenigen  Meinung,  welche  alles  auf  den  ausgiebigen
Rechtsschutz  und  auf  die  Umgebung  des  Einzelrechte  mit  den  ausgedehntesten
Garantien  stellt,  jehr  hart,  aber  ich  glaube,  daß  es  ein  ungesunder  Zug
unserer  Zeit  ist,  sich  bei  öffentlichen  Einrichtungen  nicht  in  erster  Linie  die
Frage  vorzulegen:  Wie  stimmt  das  mit  dem  öffentlichen  Wohl?  sondern
immer  nur:  Was  hat  der  einzelne  davon?  Mie  wird  das  individuelle  Recht
davon  getroffen,  oder  wie  wird  es  geschützt?  Unserer  Auffassung  nach  liegt