149
schlagenen Aenderung berührt werden; auch deren Anschluß an die
neue Einrichtung bezüglich ihrer Cursuseintheilung und Aufnahmetermine
wurde als erforderlich bezeichnet. Endlich würde auch, wie
der Referent bereits angedeutet, die vorgeschlagene Einrichtung eine
Veränderung der Zeit, in welcher der Conssemandenunterricht ertheilt
werde, erfordern und auch in dieser Richtung Verhandlungen
nothwendig sein.
Im Zusammenhange mit dieser Frage wurde eingehend die
Lage der Hauptferien besprochen und für dieselbe eine allgemein
verbindliche Bestimmung dringend gewünscht. Daß eine Zusammenlegung
der gegenwärtig an den meisten höheren Schulen getrennten
Sommer= und Herbstferien stattfinden möge, wurde von
mehreren Seiten als nothwendig bezeichnet. Man schlug vor, für
die Hauptferien eine Dauer von 6 Wochen zu bestimmen. Diese
Dauer schien jedoch Manchem zu ausgedehnt (u. a. Bonitz); es
wurde bemerkt, für die Schüler sei eine so lange Unterbrechung des
Unterrichts nachtheilig (Kalckhoff); wogegen von anderer Seite
entgegnet wurde, daß dies dann nicht der Fall sein werde, wenn
der Beginn des Schuljahres dem allgemein ausgesprochenen
Wunsche entsprechend geregelt würde, diese Ferien also an einen
Semesterschluß fielen, daß aber wohl die gegenwärtige Ferieneintheilung,
bei welcher in die kurze Zeit zwischen den 4 wöchentlichen
Sommer= und den 2wöchentlichen Herbstferien der Abschluß der
Schularbeit falle, eine der bezeichneten ähnliche Wirkung bei den
Schülern sich fühlbar mache (Paur). .
Für die genauere Bestimmung der Zeit, in welche die Hauptferien
zu legen sein würden, kam ebenso wie bei der Frage über
die Abgrenzung des Schuljahres und die Semestereintheilung, die
Rücksicht auf außer der Schule liegende Verhältnisse vielfach zur
Sprache. Es wurde als wünschenswerth bezeichnet, die Ferienzeit
mit der für die Gerichtsferien seitens der Reichsgesetzgebung zu bestimmenden
Ferienzeit in Einklang zu setzen (Bonitz); der gleiche
Wunsch wurde bezüglich der Universitätsferien geänßert. Die allgemeine
Ansicht ging dahin, daß die Hauptferien in die Zeit des
Hochsommers, die allgemeine Reise= und Erholungszeit, zu legen
seien. — Hr. Gallenkamp schlug die Zeit vom 15. Juli bis
26. August vor, Hr. Dillenburger, welcher in dieser Beziehung
auch die Beschlüsse der letzten schlesikhen Directoren-Conferenz für sich
anführte, wollte die Ferien mit dem 1. Juli beginnen lassen. Daß
für die Hauptferien nicht der Herbst sondern die Sommerszeit,
vorzugsweise der Juli, gewählt werden müsse, dafür sprachen sich alle
diejenigen aus, welche die vorgeschlagene anderweite Abtheilung des
Schuljahres befürworteten und dabei besonders das geltend machten,
daß die betreffenden Ferien dann nicht in die Mitte, sondern an den
Schluß eines Semesters fallen würden. — Als ein Vorzug der