Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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schlagenen  Aenderung  berührt  werden;  auch  deren  Anschluß  an  die
neue  Einrichtung  bezüglich  ihrer  Cursuseintheilung  und  Aufnahmetermine
  wurde  als  erforderlich  bezeichnet.  Endlich  würde  auch,  wie
der  Referent  bereits  angedeutet,  die  vorgeschlagene  Einrichtung  eine
Veränderung  der  Zeit,  in  welcher  der  Conssemandenunterricht  ertheilt
  werde,  erfordern  und  auch  in  dieser  Richtung  Verhandlungen
nothwendig  sein.

Im  Zusammenhange  mit  dieser  Frage  wurde  eingehend  die
Lage  der  Hauptferien  besprochen  und  für  dieselbe  eine  allgemein
verbindliche  Bestimmung  dringend  gewünscht.  Daß  eine  Zusammenlegung
  der  gegenwärtig  an  den  meisten  höheren  Schulen  getrennten
  Sommer=  und  Herbstferien  stattfinden  möge,  wurde  von
mehreren  Seiten  als  nothwendig  bezeichnet.  Man  schlug  vor,  für
die  Hauptferien  eine  Dauer  von  6  Wochen  zu  bestimmen.  Diese
Dauer  schien  jedoch  Manchem  zu  ausgedehnt  (u.  a.  Bonitz);  es
wurde  bemerkt,  für  die  Schüler  sei  eine  so  lange  Unterbrechung  des
Unterrichts  nachtheilig  (Kalckhoff);  wogegen  von  anderer  Seite
entgegnet  wurde,  daß  dies  dann  nicht  der  Fall  sein  werde,  wenn
der  Beginn  des  Schuljahres  dem  allgemein  ausgesprochenen
Wunsche  entsprechend  geregelt  würde,  diese  Ferien  also  an  einen
Semesterschluß  fielen,  daß  aber  wohl  die  gegenwärtige  Ferieneintheilung,
  bei  welcher  in  die  kurze  Zeit  zwischen  den  4  wöchentlichen
Sommer=  und  den  2wöchentlichen  Herbstferien  der  Abschluß  der
Schularbeit  falle,  eine  der  bezeichneten  ähnliche  Wirkung  bei  den
Schülern  sich  fühlbar  mache  (Paur).  .

Für  die  genauere  Bestimmung  der  Zeit,  in  welche  die  Hauptferien
  zu  legen  sein  würden,  kam  ebenso  wie  bei  der  Frage  über
die  Abgrenzung  des  Schuljahres  und  die  Semestereintheilung,  die
Rücksicht  auf  außer  der  Schule  liegende  Verhältnisse  vielfach  zur
Sprache.  Es  wurde  als  wünschenswerth  bezeichnet,  die  Ferienzeit
mit  der  für  die  Gerichtsferien  seitens  der  Reichsgesetzgebung  zu  bestimmenden
  Ferienzeit  in  Einklang  zu  setzen  (Bonitz);  der  gleiche
Wunsch  wurde  bezüglich  der  Universitätsferien  geänßert.  Die  allgemeine
  Ansicht  ging  dahin,  daß  die  Hauptferien  in  die  Zeit  des
Hochsommers,  die  allgemeine  Reise=  und  Erholungszeit,  zu  legen
seien.  —  Hr.  Gallenkamp  schlug  die  Zeit  vom  15.  Juli  bis
26.  August  vor,  Hr.  Dillenburger,  welcher  in  dieser  Beziehung
auch  die  Beschlüsse  der  letzten  schlesikhen  Directoren-Conferenz  für  sich
anführte,  wollte  die  Ferien  mit  dem  1.  Juli  beginnen  lassen.  Daß
für  die  Hauptferien  nicht  der  Herbst  sondern  die  Sommerszeit,
vorzugsweise  der  Juli,  gewählt  werden  müsse,  dafür  sprachen  sich  alle
diejenigen  aus,  welche  die  vorgeschlagene  anderweite  Abtheilung  des
Schuljahres  befürworteten  und  dabei  besonders  das  geltend  machten,
daß  die  betreffenden  Ferien  dann  nicht  in  die  Mitte,  sondern  an  den
Schluß  eines  Semesters  fallen  würden.  —  Als  ein  Vorzug  der