Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Den  17.  Mai  ist:

15.  in  der  von  Amts  wegen  zur  Revision
vorgelegten  Untersuchungssache  gegen  die
Jödin  Fradel  Auerbacher,  von  Nordstettrn,
  O.  A.  Horb,  von  dem  Criminal-Senat
  des  Koöniglichen  Ober-Tribunals
  erkannt  worden,  daß  die

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Angeschuldigte  wegen  incestuosen  Ehe-Den

  13.  Mai  wurde:

u  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.Ge-Gerichte
  Rottenburg-zwischen  dem  Vogt
Martin  Adrion,  in  Schömberg,  Bekl.,
Anten,  und  dem  Güter-Pfleger  der
Lindenwirth  Johann  Georg  Haas  'schen
Gantmasse  zu  Frendenstadt,  Stadtrath
Kantlehner  daselbst,  Kl.,  Aten  und
Mit-Anten,  pcto  act.  ponl.  das  erstrichrerliche
  Erkenntnig  theils  bestätigt,
theils  abgeändert,  unter  Vergleichung
der  Kosten  zwriter  Instanz.

Den  15.  Mai  wurde:

z.  in  der  Ationssache  von  dem  O.A.Gerichte
  Neuenbürg  zwischen  Abraham
Oelschläger,  zu  Birkenseld,  Kl.,  Anten,
und  dem  Schmid  Johannes  Regelmann
duselbst,  Bekl.,  Aten,  pe  condictionis-lur#ivae,
  zum  Theil  auf  den  Grund
der  in  zweiter  Instanz  ausgenommenen
neuen  Beweis-Mittel  das  erstrichterbruchs,

  unternommenen  Kinds-Mordsund
  jeden  Falls  verschuldeter  Tidtung
ihres  neugebohrnen  Kindes  zu  einer
achtjährigen  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg,
  se  wie  zu  Bezahlung  ihrer
Haft-Vertheidigungs=  und  Unterfuchungs-Kasten
  zu  verurkheilen  se#.

Civil  =  Senat.

liche  Urtheil  unter  Vergleichung  der
Kosten  beider  Instanzen  abgeändert.
Den  2o.  Mai  wurden

foldende  Rekurse  gegen  oberamtsgericht-□*



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liche  Gant-Erkenntnisse  verworsen:

von  Michael  Weihing,  zu  Gomaringen,

  O.  A.  Reurtlingen,

von  Christoph  Schwarz,  Schmid  in  Egenhausen,

  OA.  Nagold,  und  endlich

von  Joh.  Georg  Finter,  in  Oberniebelsbach,

  O.  A.  Neuenbürg.
Den  :„.  Mai  wurde-.

  in  der  Ationssache  von  dem  O.  A.  Gerichte

  Balingen  zwischen  der  Gemeinde
  Unterdigisheim,  Bekl.,  Antin,  und
der  Freiherrlich  v.  Ulm'schen  Rentbeamtung
  zu  Werrenwag,  Kl.,  Atin,  zunächst
  Wiedereinsehung  in  den  vorigen
Stand  gegen  das  in  der  Sache  ausgesprochenc
  desertorische  Erkenntuiß,  in
der  Hauptsache  Bauholz-Abgabe  zum.