Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  27.  279

Anlage  B.
Eingegangen  den  ten  190
Nr.  des  Anmeldungsbuchs.
(Amtsstempelabdruck.)

Anmeldung

zur

Kontrollabstempelung  von  ausländischen  Inhaberpapieren  mit  Prämien  auf
Grund  des  Bundesratsbeschlusses  vom  19.  März  1908.

D  Unierzeichnete  beantrag  die  Abstempelung  der  anbei  folgenden,  umstehend
näher  bezeichneten  Inhaberpapiere  mit  Prämien  und  damit  einverstanden,  daß  —  die
Wertpapiere  ih  auf  Gefahr  und  Kosten  durch  die  Post  zurückgesandt  —  dem  überbringer
  der  unten  ausgefertigten  Empfangsbescheinigung  gegen  deren  Aushändigung  die  abgestempelten
  Wertpapiere  zurückgegeben  werden,  sowie  daß  die  Steuerbehörde  zur  Prüfung
der  Legitimation  des  Uberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung  zwar  berechtigt,  aber  nicht
verpflichtet  sein  soll.

,  den.  ten  190

sVor-  und  Zuname,  )

(Des  Anmeldenden  Wobnort  und  Wohnung.

Empfangsbescheinigung.

Die  umstehend  verzeichneten  Inhaberpapiere  mit  Prämien  sind  der  unterzeichneten
Steuerstelle  übergeben  und  werden  nach  erfolgter  Abstempelung  dem  Überbringer  dieser  Empfangsbescheinigung
  ausgehändigt  werden.  Die  Steuerstelle  behält  sich  das  Recht  vor,  die
Legitimation  des  ÜUberbringers  dieser  Empfangsbescheinigung  zu  prüfen,  ist  jedoch  zu  einer
solchen  Prüfung  nicht  verpflichtet.

,  den  4##n  190

(Amtsbezeichnung,  Unterschriften  und  Amtsstempelabdruck  der  Steuerstelle.)