Nr. 27. 279
Anlage B.
Eingegangen den ten 190
Nr. des Anmeldungsbuchs.
(Amtsstempelabdruck.)
Anmeldung
zur
Kontrollabstempelung von ausländischen Inhaberpapieren mit Prämien auf
Grund des Bundesratsbeschlusses vom 19. März 1908.
D Unierzeichnete beantrag die Abstempelung der anbei folgenden, umstehend
näher bezeichneten Inhaberpapiere mit Prämien und damit einverstanden, daß — die
Wertpapiere ih auf Gefahr und Kosten durch die Post zurückgesandt — dem überbringer
der unten ausgefertigten Empfangsbescheinigung gegen deren Aushändigung die abgestempelten
Wertpapiere zurückgegeben werden, sowie daß die Steuerbehörde zur Prüfung
der Legitimation des Uberbringers dieser Empfangsbescheinigung zwar berechtigt, aber nicht
verpflichtet sein soll.
, den. ten 190
sVor- und Zuname, )
(Des Anmeldenden Wobnort und Wohnung.
Empfangsbescheinigung.
Die umstehend verzeichneten Inhaberpapiere mit Prämien sind der unterzeichneten
Steuerstelle übergeben und werden nach erfolgter Abstempelung dem Überbringer dieser Empfangsbescheinigung
ausgehändigt werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die
Legitimation des ÜUberbringers dieser Empfangsbescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer
solchen Prüfung nicht verpflichtet.
, den 4##n 190
(Amtsbezeichnung, Unterschriften und Amtsstempelabdruck der Steuerstelle.)