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b) bei gläsernen Maßen durch zwei einander gegenüberliegende Strichmarken,
welche an der äußeren Fläche der durchsichtigen Glaswand angebracht sind,
und deren jede sich mindestens auf ein Sechstel des Umfanges erstreckt.
Die Marken müssen so beschaffen sein, daß sich keine im Verhältnisse zu
den Fehlergrenzen der Maße in Betracht kommenden Unsicherheiten der Einstellung
des Flüssigkeitsspiegels ergeben, und daß sie durch Stempelung gesichert werden
können.
München, den 28. April 1908.
K. Normal-Eichungs-Kommission.
Dr. Beulmann.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen HSeiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit--pold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 9. April 1908, allergnädigst
bewogen gefunden, dem ersten Adjutanten
Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs
von Genua, Kapitän zur See, Grafen Raimondo
Mengoni-Ferretti den Verdienstorden
vom hl. Michael II. Klasse und
den Ordonnanz-Offizieren Seiner Königlichen
Hoheit, Schiffsleutnants Luigi Terni
de Gregorj und Carlo Casana denselben
Orden IV. Klasse zu verleihen.
Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Der Adels-Matrikel wurden einverleibt:
am 24. April 1908 der K. Generalleutnant
und Kommandeur der 3. Division Friedrich
Ritter von Lobenhoffer in Landau i. Pf.
für seine Person als Großkomtur des Verdienstordens
der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse
Lit. L, Fol. 60, Akt Nr. 9238 und
der Päpstliche Hausprälat und Geheimkämmerer
Heinrich Ritter von Ruez, Hofkaplan
Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Ludwig
Ferdinand von Bayern in Nymphenburg für
seine Person als Ritter des Verdienstordens
der Bayerischen Krone bei der Ritter-Klasse
Lit. R., Fol. 73, Akt Nr. 10124.