Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

286

Landwehrbezirkseinteilung
der  2.  Bezirke  der  22.  und  23.  Infanterie-Brigade  und  des  1.  Bezirks  der  24.  Infanterie- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brigade.
m——  Verwaltungs-Armee.
  nfanterie  Landwehrbezirke  (bzw.  Aushebungs.)  Bemerkungen
korps  Brigade  bezirke
VI  22.  2.  Be-  Landkreis  Breslauss)  Der  2.  Bezirk  ist  dem  Kom-«
  I«  II  Breslau  «  «  mandeur  der  11.  Feldartil-Frrt.)
  »  Kreis  Trebnitz  lee  ioigcde  in  Fried
„  Kreis  Striegau  unterstellt.
1  Striegan  Kreis  Neumarkt
3  Waldenburg  Kreis  Waldenburg
23.  2.  Be-  Rybnik
zirk“.)  Ratibor  In  der  Verwaltungs-)  Der  2.  Bezirk  der  23.  In-.
  J  –  einteilung  ist  keine  fanterie-Brigade  ist  dem
24.  1.  Be-  Cosel  Anderung  eingetre-  Kommandeur  der  12.  Kazirk““.)
  Neisse  g  eing  vallerie-Brigade,
Oppel  ten.  *#)  der  1.  Bezirk  der  24.  Inppeln
  fanterie-Brigade  dem
Kommandeur  der  24.  Infanterie-Brigade
  im  Frieden
  unterstellt.

 

 

 

 

Nr.  11014.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Vereinsbank  in  Nürnberg  wurde  die  Genehmigung  erteilt,  innerhalb  der  gesetzlichen
  und  satzungsmäßigen  Umlaufsgrenze  auf  den  Inhaber  lautende,  in  Stücke  zu  5000,
2000,  1000,  500,  200  und  100  K  eingeteilte  4%  ige  Bodenkreditobligationen  (Hypothekenpfandbriefe)
  im  Betrage  von  10  Millionen  Mark  —  Serie  Nr.  XXXII  —,  bei
welchen  die  Verlosung  und  Kündigung  bis  zum  Jahre  1918  ausgeschlossen  ist,  deren  Rückzahlung
  im  übrigen  aber  innerhalb  60  Jahren  vom  Tage  der  Ausgabe  an  im  Wege  der
Verlosung  erfolgt,  in  den  Verkehr  zu  bringen.

München,  den  29.  April  1908.
J.  a

Staatsrat  v.  Rrazeisen.