Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

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Eingangs-Zoll  Ausgangs-Zoll
Zollbare  Gegenstände.  .  Mk
lvon  jedem  fl.  kr.)  von  jedem  von  jedem  fl.  r.
Kartärtschen,  von  Eisen=  oder
StahldrahhrCentner  6  56½  PfundCeerr-  2
Kardendistel,  siehe  Streichkarden.

Käse  —  1j8—  1  —  —  1
Kelternholz,  Braken,  Spin-  s
deln,  Hund  2c.  siehe  Holzwaaren.
Kienru  —  —  35  —  —n
Kies,  zum  Glasmachen  .  INoßlast—16  .1Noßlast1«
Kinderspielwaaren,  hölzerne
und  beinerne  .  iCeutnermHkaund616entner—n
Kirschnerwaare,  hemachie  —  15  36  —  9  —  —  112
Klauen  —  —  2  —  4%
Klee,  siehe  Gras  und  %
Kleesaamwen  Scheffell—6  Scheffell—  #0
Kleider:
I)  allerlei  getragene  und  gebrauchre:

welche  Reisende  gehend,  reitend
  oder  fahrend  selbst  mit
sich  führen  .  frei  frei
b)  welche  auf  Postwägen  für
Richt-Passagiero  und  außer
der  von  dem  Postporto  befreiten
  Bagage  oder  auch  durch
andere  Fuhren  tranoportirt
werden  »Centners  1  144]  1Pfund  i1Centner!  —  13
II.)  alle  neu  gemachten  Kleider,
1.  wie  auch  getragene,  wenn
diese  des  Handelo  wegen  oder
zum  Wiederverkauf  versendet
werden  —  bo  —  2  A1  1Psund  —  22
Tanmaung-Kleien
  .  sSchessel-—i«  Scheffel!—
Knoppern  .  Contact-In  .-Centner—fiz
Kobalterz,  Kobaltspeis  ...  —  —-«  —  i«