Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1892. (69)

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B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersten  (obersten)
Klasse  zur  Darlegung  der  Befähigung  nöthig  ist.
Realschulen.
Fürstenthum  Schwarzburg-Sondershaufe

Arnstadt:  Realschule  (verbunden  mit  1  Handelsabtheilung)  —  siehe  unter  C.  b.  —

 

C.  Lehraustalten,  bei  welchen  das  Bestehen  der  Entlassungsprüfung  zur  Darlegung  der
Befähigung  gefordert  wird.

a.  Höhere  Bürgerschulen.
Königreich  Preußen.

Berlin:  Realschule  (umgewandelte  5.  höhere  Bürgerschule).))
Charlottenburg:  #  Nealschule  (umgewandelte  höhere  Bürgerschule).)

Herzogthum  Sachsen-Coburg  und  Gotha.
Gotha:  4  Naalschule  (umgewandelte  höhere  Bürgerschule).

b.  Andere  öffentliche  Tehranstalten.
Fürstenthum  Schwarzb  Sondershause

Arnstadt:  1  Handelsabtheilung  der  Realschule.

c.  Privat-Kehranstalten.)
Königreich  Preußen.
Niesky:  Pädagogium  unter  Leitung  des  Vorstehers  Hermann  Bauer.))

1)  Mit  rückwirkender  Kraft  bis  zum  Ostertermin  1892.

#  *)  Die  nachfolgenden  Anstalten  dürfen  Befähigungszeugnisse  nur  auf  Grund  des  Bestehens  einer  im  Beisein
eines  Regierungs-Kommissars  abgehaltenen  Entlassungs-Prüfung  ausstellen,  sofern  für  diese  Prüfung  das  Reglement
von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  ist.

pDie  Anstalt  ist  befugt,  das  wissenschaftliche  Befähigungszeugniß  für  den  einjährig-freiwilligen  Militärdieust
in  Zukunft  auf  Grund  des  Bestehens  der  Abschlußprüfung  nach  dem  sechsten  Jahrgange  unter  Anwendung  der
preußischen  Prüfungsordnung  vom  6.  Jannar  1892  zu  ertheilen.  Dieser  Berechtigung  ist  rückwirkende  Kraft  zu
Gunsten  der  zu  Ostern  1892  geprüften  und  für  reif  erklärten  Schüler  beigelegt  worden.