Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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81.

Es  werden  zwei  neue  Bezirksämter  errichtet  und  zwar
1.  in  Riedenburg  im  Regierungsbezirke  der  Oberpfalz  und  von  Regensburg,
2.  in  Lauf  im  Regierungsbezirke  Mittelfranken.

82.

Das  Bezirksamt  Riedenburg  umfaßt  den  seither  zum  Bezirksamte  Beilngries  gehörigen
Amtsgerichtsbezirk  Riedenburg,  das  Bezirksamt  Lauf  den  seither  zum  Bezirksamte  Hersbruck
gehörigen  Amtsgerichtsbezirk  Lauf.

83.

Das  Staatsministerium  des  Innern  wird  ermächtigt,  für  jedes  einzelne  Bezirksamt
den  Zeitpunkt  zu  bestimmen,  von  welchem  an  dasselbe  seine  Wirksamkeit  zu  beginnen  hat.

Vorderriß,  den  6.  September  1908.

Luitpold,

Prinz  von  SZayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

J.  V.
Staatsrat  v.  Krazeisen.

Auf  Allerhöchsten  Befehl.:
Der  General-Sekretär:
an  dessen  Statt:
Ministerialrat  K  eller.

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Nr.  23497.
Bekanntmachung,  die  Errichtung  neuer  Bezirksämter  betreffend.

##Staatsministerium  des  Innern.

Im  Hinblick  auf  die  durch  §  3  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  6.  September  1908
(G.  u.  V.  Bl.  S.  757)  erteilte  Ermächtigung  wird  bestimmt,  daß  die  Bezirksämter  Riedenburg
  und  Lauf  am  16.  Oktober  1908  ihre  Wirksamkeit  zu  beginnen  haben.

München,  den  7.  September  1908.
v.  HPrettreich.