Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

838

Kap.

8

 

 

Vortrag

Festgesetzter
Betrag

 

1

 

 

 

2

—

ries

S'

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II.  Abschnitt.
Kreis--Einnahmen.
Zuschüsse  aus  der  Staatskasse.
A.  Zuschüsse  aus  Zentralfonds  für  Erziehung  und  Bildung.
Lateinschulen.

Gewerblich-technische  Schulen:

a)  Setheriger  Zuschuß  für  die  Kreisrealschule  nun  Kreisoberrealschule
  Regensburg  .
b)  Zuschuß  für  die  Kreisoberrealschule  Regensburg  .

 

 

977.15
19  592—

 

Summe  8  2
Volksschulen.

auf  8  Rechtstiteln  und  Bewilligungen  beruhende  Fundationseiträge



Anschlag  der  rarialischen  Dienstwohnungen  und  “

302  98

Leistungen  für  ständige  Bauausgaben

a)  ältere  budgetmäßige  Kreisschuldotation  ..
b)  neue  Kreisschuldotation  behufs  Unterstützung  der  mit  Schullasten
  überbürdeten  Gemeinden

Zuschüsse  an  die  Kreisfonds  gemäß  Art  16  Abs.  2  Ziff.  2  und  Abs.  3
des  Schulbedarfgesetzes  vom  28.  Juli  1902,  die  bisherigen  Beiträge
zur  Ergänzung  und  Aufbesserung  des  Lehrereinkommens,  dann
die  Zulagen  an  alle  Schulverweser,  weltlichen  Lehrerinnen  und
Hilfslehrer  aus  Staatsfonds  und  zwar  für  Gemeinden  mit
weniger  als  10  000  Einwohnern.

Bauschbeträge  an  die  Schulkassen  der  Gemeinden  mit  10000  und
mehr  Einwohnern  an  Stelle  der  dem  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen
  dieser  Gemeinden  seither  aus  Staatsfonds  zugeflossenen
Dienstalters=  und  sonstigen  Zulagen  gemäß  Art.  14  Abs.  I  des
Schulbedarfgesetzes  —  Kap.  III  §  1  Tit.  6a  der  Kreisausgaben  —

Finanzgesetzlicher  Zuschuß  zur  Durchführung  des  Schulbedarfgesetzes
oe  3  Juli  1902  (Art.  16  Abs.  2  Ziffer  4  des  angeführten

esetzes)  ..

Dienstalterszulagen  für  das  Lehrpersonal  an  den  Volksschulen  der
Gemeinden  bis  zu  10000  Einwohnern  nach  Maßgabe  der  zum
Budget  der  XXVI.  Finanzperiode  gefaßten  Beschlüsse  —  Kap.  III
§  1  Tit.  3  der  Kreisausgaben

Zur  Unterstützung  dienstunfähiger  älterer  Schullehrer,  die  bereits  vor
dem  Entstehen  der  gesetzlichen  Kreisvereine  quiesziert  waren.

 

20  56915

24  449/71

412  —
69  446

Eu
□

23600  —

 

186  536|10

1
43  70821

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255  000  —

359  48325
270  —