838
Kap.
8
Vortrag
Festgesetzter
Betrag
1
2
—
ries
S'
S
x
II. Abschnitt.
Kreis--Einnahmen.
Zuschüsse aus der Staatskasse.
A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung.
Lateinschulen.
Gewerblich-technische Schulen:
a) Setheriger Zuschuß für die Kreisrealschule nun Kreisoberrealschule
Regensburg .
b) Zuschuß für die Kreisoberrealschule Regensburg .
977.15
19 592—
Summe 8 2
Volksschulen.
auf 8 Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundationseiträge
Anschlag der rarialischen Dienstwohnungen und “
302 98
Leistungen für ständige Bauausgaben
a) ältere budgetmäßige Kreisschuldotation ..
b) neue Kreisschuldotation behufs Unterstützung der mit Schullasten
überbürdeten Gemeinden
Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art 16 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3
des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902, die bisherigen Beiträge
zur Ergänzung und Aufbesserung des Lehrereinkommens, dann
die Zulagen an alle Schulverweser, weltlichen Lehrerinnen und
Hilfslehrer aus Staatsfonds und zwar für Gemeinden mit
weniger als 10 000 Einwohnern.
Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volksschulen
dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. I des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben —
Finanzgesetzlicher Zuschuß zur Durchführung des Schulbedarfgesetzes
oe 3 Juli 1902 (Art. 16 Abs. 2 Ziffer 4 des angeführten
esetzes) ..
Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der
Gemeinden bis zu 10000 Einwohnern nach Maßgabe der zum
Budget der XXVI. Finanzperiode gefaßten Beschlüsse — Kap. III
§ 1 Tit. 3 der Kreisausgaben
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits vor
dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiesziert waren.
20 56915
24 449/71
412 —
69 446
Eu
□
23600 —
186 536|10
1
43 70821
l
255 000 —
359 48325
270 —