Gesetz-und Verarunngs-birt
für das
Königreich Vayern.
Nr. 62.
München, den 21. September 1908.
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–. A—
Inhalt:
Bekanntmachung vom 12. September 1908, die Hausgeistlichen bei den Gerichtsgefängnissen betreffend. —
Bekanntmachung vom 12. September 1908, die Errichtung eines gemeinsamen Handelsbureaus für die
staatlichen Berg-, Hütten= und Salzwerke betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Auszug aus der Adels-Matrikel
des Königreiches.
Nr. 35457.
Bekanntmachung, die Hausgeistlichen bei den Gerichtsgefängnissen betreffend.
fl. Staatsministerium der Instiz, K. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und
Schulangelegenheiten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben durch Allerhöchste Entschließung vom 6. September 1908 allergnädigst
zu genehmigen geruht, daß die Bestimmungen der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1894,
die Dienstverhältnisse der nichtpragmatischen Staatsbeamten und Staatsbediensteten betreffend,
auf die Hausgeistlichen bei den Gerichtsgefängnissen Anwendung finden, daß diese Beamten
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