Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  46.  595

Der  öffentlichen  Ankündigung  oder  Anpreisung  der  Mittel  steht  es  gleich,  wenn  in
öffentlichen  Ankündigungen  auf  Druckschriften  oder  sonstige  Mitteilungen  verwiesen  wird,
welche  eine  Anpreisung  des  Mittels  enthalten.

8  6.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1907  in  Kraft;  am  gleichen  Tage  tritt  die
Verordnung  vom  19.  September  1903  —  Gesetz-  und  Verordnungsblatt  1903  Seite  479  —

außer  Wirksamkeit.
München,  den  26.  Juli  1907.

Luitpold,

Prinz  von  Sayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

v  Brettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
an  dessen  Statt:
Ministerialrat  Brenner.

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