Nr. 46. 595
Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht es gleich, wenn in
öffentlichen Ankündigungen auf Druckschriften oder sonstige Mitteilungen verwiesen wird,
welche eine Anpreisung des Mittels enthalten.
8 6.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft; am gleichen Tage tritt die
Verordnung vom 19. September 1903 — Gesetz- und Verordnungsblatt 1903 Seite 479 —
außer Wirksamkeit.
München, den 26. Juli 1907.
Luitpold,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
v Brettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
an dessen Statt:
Ministerialrat Brenner.
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