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Anlage.
Vorschriften über Dienstkleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der
K. Schutzmannschaft München.
§ 1.
Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Schutzmänner besteht aus folgenden Stücken:
1. Helm von schwarzlackiertem Leder mit weißem Beschläge und weißblauer Kokarde.
Dienstmütze von dunkelblauem Tuch mit karmesinroten Vorstößen, weißblaue Kokarde
aus lackiertem Blech.
2. Waffenrock, zweireihig von dunkelblauem Tuche mit karmesinroten Vorstößen.
Kragen und Aufschläge sind mit einer silbernen 17 mm breiten, von zwei blauen Streifen
durchzogenen Tresse umnäht. Auf jeder Schulterklappe ist mit Ziffern von weißem Metall
die Ordnungs-Nummer angebracht. Weißmetallene Knöpfe mit aufgeprägter Krone.
Bluse von dunkelblauem Tuch mit verdeckten Knöpfen und mit Schulterklappen wie
am Waffenrocke darf getragen werden, soweit nicht das Tragen des Waffenrocks vor-
geschrieben wird. 6
3. Mantel, zweireihig von schwarzem Tuche mit Schulterklappen wie am Waffenrock
und glatten Knöpfen von weißem Metall.
Umhang aus dunklem Lodenstoffe mit Druckknöpfen und numerierter weißmetallener
Schließe, kann statt des Mantels und bei strenger Kälte zum Mantel getragen werden.
Pelzkragen, schwarz, 15 cm breit, darf zum Mantel oder Umhang bei strenger
Kälte getragen werden, wobei der Nummernschild sichtbar bleiben muß.
4. Beinkleid von schwarzem Tuche mit karmesinrotem Vorstoße. Zum Radfahren
dürfen 10 cm hohe schwarze Ledergamaschen getragen werden.
5. Fußbekleidung: Halhbstiefel.
6. Halsbinde, schwarz.
7. Handschuhe, weiß; im Patrouillen-, Stehposten-, Transport= und Wachdienst —
Residenzwachdienst und besondere Anordnungen ausgenommen — sowie zum Radfahren
dürfen rotbraune Handschuhe getragen werden.
8. Seitengewehr: kurzer Säbel in Lederscheide mit weißmetallenem Bügel. Ge-
schlossene Säbelquaste aus Silberfäden und hellblauen Wollfäden an weißwollenem, mit
4 hellblauen Seidenfäden durchwobenen Bande.
Schwarzlederne Unterschnallkoppel mit Gehänge.
9. Feuerwaffe. Selbstladepistole mit Tasche und schwarz-ledernem Leibriemen.
10. Signalpfeife.
11. Gummiknüppel. Bei Dienstleistung in Zivilanzug.
12. Schließzange und Schließkette.