Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr. 416e 1. 
Bekanntmachung über die Einfuhr von Tieren aus dem Auslande, hier Kosten der grenz- 
tierärztlichen Untersuchung. 
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen. 
Die Bekanntmachung vom 7. Februar 1906 (GVBl. S. 42) erhält in § 1 bei 
Buchstabe k mit Wirkung vom 1. Oktober 1911 an folgende Fassung: 
1. bei Gänsen für Sendungen bis 100 Stück 1.X, von 101 bis 500 Stück 2&, 
für jede weiteren 250 Stück 1 —X, für eine Eisenbahnwagenladung jedoch nicht mehr 
als 4 4% 
2. bei sonstigem Geflügel 0,30 —& für je 100 kg zollpflichtigen Gewichts, mindestens 
aber O,50 KX für die einzelne Sendung. 
München, den 23. September 1911. 
Dr. v. Brettreich. 
J. V. 
Staatsrat v. Pausch. 
  
Hosdienst Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben zufolge Allerhöchster Entschließung vom 
30. August 1911 allergnädigst geruht, mit 
Wirkung vom 1. Oktober 1911 ab den 
Administrator Paul Fischhold in Herren- 
wörth auf sein alleruntertänigstes Ansuchen 
wegen körperlicher Gebrechen unter Anerkennung 
seiner Dienstleistung in den Ruhestand zu ver- 
setzen und den Diplomlandwirt bisherigen In- 
spektor der bayerischen Landwirtschaftsbank Anton 
Koeck aus Pullach zum Administrator in Herren- 
wörth in etatsmäßiger Weise zu ernennen. 
  
Ferner haben Seine Königliche Hoheit 
der Prinzregent Sich unterm 5. Sep- 
tember 1911 allergnädigst bewogen gefunden, 
die Freifrau Julie von und zu Francken- 
stein, geborene Fürstin von der Leyen, 
Gemahlin des K. Kämmerers und erblichen 
Reichsrats Johann Karl von und zu Francken- 
stein zur K. Palastdame zu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
den Hofstaat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen 
Rupprecht von HLayern betreffend. 
Im Namen BSeiner Majestät des Känuigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 14. September 1911 allergnädigst be- 
wogen gefunden, der von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Prinzen Rupprecht von Bayern 
getroffenen Wahl Höchstihres bisherigen Per- 
sönlichen Adjutanten, K. Majors Friedrich 
Grafen zu Pappenheim zu Hoöchstihrem 
Hofmarschall die Allerhöchste Genehmigung 
zu erteilen. 
  
 
	        
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