Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 70. 1126 
8 7. 
Gelegentlich der Beratung des Etats des Staatsministeriums der Finanzen für die 
Jahre 1910 und 1911 wurde der Gesamtbeschluß gefaßt: 
„Es möge die K. Staatsregierung die Lohnverhältnisse der Hilfsgraveure 
einer Neuregelung unterziehen.“ 
Diesem Wunsche ist durch die mit Wirkung vom 1. September 1910 erfolgte Neu— 
regelung der Entlohnung der Hilfsgraveure des Katasterbureaus entsprochen worden. 
88. 
Die beiden Kammern des Landtags haben bei Beratung des Etats der Militär— 
verwaltung für das Rechnungsjahr 1908 beschlossen: 
„Es sei an die K. Militärverwaltung das Ersuchen zu richten, die Remonte- 
Ankaufspreise im Interesse der Erhaltung der wegen ihrer Unrentabilität gefähr- 
deten Zucht der Remontepferde im Etat für das Jahr 1908 den heutigen 
Mehrkosten entsprechend zu erhöhen.“ 
Dem Antrage ist durch Erhöhung der Remonte-Ankaufspreise entsprochen. 
B. 
Besondere Wünsche und Anträge. 
§ 9. 
Schutz der städtischen Dienstboten. 
Ein Gesamtbeschluß der beiden Kammern lautete: 
„Es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, über die in diesen Petitionen 
enthaltenen Forderungen bezüglich der städtischen Dienstboten, nämlich: siungemäße 
Anwendung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über Arbeitszeit und Arbeits- 
dauer, Sonntags= und Nachtarbeit, Gewährung von Dienstbefreiung an den 
Nachmittagen der Sonntage sowie eines freien Tages alle 14 Tage, Beschaffung 
gesunder Schlafräume, Schutz vor sittlichen Gefahren und Einführung eines 
gesetzlich geregelten Arbeitstags, Erhebungen in einigen größeren Städten zu 
veranstalten und das Ergebnis dem Landtage mitzuteilen." 
Diese Erhebungen wurden in den Stadtgemeinden München und Nürnberg vor- 
genommen. Ihre Ergebnisse werden gegenwärtig statistisch verarbeitet.
	        
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