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2. zur Erhaltung der Almenweiden bezw. zum Schutze derselben in tunlichster Bälde
an die Schaffung eines bayerischen Almschutzgesetzes herantreten und als Grund-
lage hiefür die Feststellung der derzeitigen Besitz-, Rechts-, Nutzungs= und Be-
wirtschaftungsverhältnisse der Almen durch diesbezügliche, von fachmännischer Seite
und unter Beiziehung der Beteiligten gepflogene Erhebungen und deren Ver-
arbeitung in die Wege leiten;
3. auch die in den übrigen Teilen des Landes etwa noch bestehenden Weiderechte
in gleicher Weise festlegen lassen und auf die Erhaltung solcher Rechte bedacht
sein, soweit nicht durch die Ausübung dem belasteten Grundstück ein unverhält-
nismäßiger Schaden zugefügt wird“,
sind die erforderlichen Einleitungen getroffen worden.
§ 18.
Die Wasserkräfte des Alz-, Inn-, nud Salzachgebiets.
Die beiden Kammern haben beschlossen:
„Es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, die Auswertung der Wasser-
kräfte des Alz-, Inn= und Salzachgebiets tunlichst bald in die Hand zu nehmen
oder — sofern sie hiezu nicht in der Lage ist — die Auswertung der Privat-
initiative unter Wahrung der berechtigten Interessen des Fiskus und der Allge-
meinheit zu überlassen."
Die Ausbauwürdigkeit der Wasserkräfte wurde zur Beschaffung der Grundlagen für
die Auswahl der zu Staatszwecken geeigneten und der der Privatindustrie zu überlassenden
Kräfte untersucht.
An der Saalach ist mit der Erbauung eines Kraftwerkes durch die Staatseisenbahn=
verwaltung begonnen worden. Ein Teil der Kraft wird zur Elektrisierung der Staats-
bahnlinien Reichenhall—Salzburg und Reichenhall— Berchtesgaden dienen; die überschüssige
Kraft wird an Gemeinden und an Private abgegeben werden.
An der Alz wurde eine Gefällsstufe für Zwecke der Staatseisenbahnverwaltung zu-
rückgestellt. Eine weitere Stufe wurde von der Privatindustrie ausgebaut, die in der
Hauptsache Kalkstickstoff für landwirtschaftliche Zwecke erzeugt. ÜUÜber die Vergebung der
noch ungenützten Alzwasserkäfte schweben Verhandlungen mit der Privatindustrie.
§ 19.
Die Wasserkräfte in den Floßbächen des Frankenwaldes.
Aus Anlaß des Landtagsbeschlusses:
„Es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, die Ausbeutung der aus den
Floßbächen des Frankenwaldes zu gewinnenden Wasserkräfte unter Wahrung der