Nr. 70. 1139
Schäden und der möglichen nationalen Gefahren, welche im besonderen ein Ausstand in den
Eisenbahnbetrieben mit sich führen würde, wird die Staatsregierung auch weiterhin allen
auf einen Streik in den Betrieben der Verkehrsanstalten gerichteten Bestrebungen, in welcher
Form sie auch immer sich geltend machen sollten, mit allen ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln entgegentreten.
Indem Wir den Lieben und Getreuen diesen Abschied erteilen, bliken Wir mit Be—
friedigung auf die Ergebnisse der beiden ersten Sessionen der XXXV. Versammlung des
Landtags zurück.
Durch die in diesen Sessionen gefaßten Beschlüsse wurde nicht nur für den ordent-
lichen Staatshaushalt in zwei Finanzperioden Sorge getragen, sondern auch eine Reihe
wichtiger gesetzgeberischer Werke geschaffen, die der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung
des Landes zum Segen gereichen werden.
In anerkennenswerter Weise hat der Landtag reiche Mittel zur Befriedigung der ver-
schiedensten Bedürfnisse der Landwirtschaft, der Industrie und des Handwerkes, dann zur
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, zum Schutze weiter Gebiete vor Wassergefahren
und für die Ausnützung der Wasserkräfte, ferner für Zwecke der Kunst und Wissenschaft,
des Unterrichts und der Erziehung zur Verfügung gestellt.
Freudig begrüßen Wir ferner die Fürsorge, die den Beamten des Staates durch das
Zustandekommen des Beamtengesetzes und durch die Bewilligung bedeutender Mittel
für die Neuregelung der Gehaltsverhältnisse zu Teil wurde. Gleichzeitig wurde auch für
eine Besserstellung der Geistlichen und Lehrer Sorge getragen.
Mit Befriedigung gedenken Wir der eingehenden und erfolgreichen Behandlung, welche
die Gesetzentwürfe über die Neugestaltung der direkten Steuern sowie die sonstigen Vorlagen
auf dem Gebiete der Finanzverwaltung erfahren haben. Im Anschlusse hieran brachten die
Gemeindesteuergesetze auch dem gemeindlichen Steuerrecht einen erwünschten und bedeutsamen,
Fortschritt.
Durch die Erlassung des Fischereigesetzes und einiger anderen Gesetze wurden Fragen
von großer wirtschaftlicher Bedeutung geregelt.
Die Verhandlungen der dritten Session der XXXV. Landtagsversammlung haben ein
Ergebnis noch nicht gezeitigt; die jüngsten Vorgänge in der Kammer der Abgeordneten
nötigen Uns, von dem Uns verfassungsmäßig zustehenden Rechte der Auflösung des Land-
tags Gebrauch zu machen.