Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 70. 1139 
Schäden und der möglichen nationalen Gefahren, welche im besonderen ein Ausstand in den 
Eisenbahnbetrieben mit sich führen würde, wird die Staatsregierung auch weiterhin allen 
auf einen Streik in den Betrieben der Verkehrsanstalten gerichteten Bestrebungen, in welcher 
Form sie auch immer sich geltend machen sollten, mit allen ihr zur Verfügung stehenden 
Mitteln entgegentreten. 
  
Indem Wir den Lieben und Getreuen diesen Abschied erteilen, bliken Wir mit Be— 
friedigung auf die Ergebnisse der beiden ersten Sessionen der XXXV. Versammlung des 
Landtags zurück. 
Durch die in diesen Sessionen gefaßten Beschlüsse wurde nicht nur für den ordent- 
lichen Staatshaushalt in zwei Finanzperioden Sorge getragen, sondern auch eine Reihe 
wichtiger gesetzgeberischer Werke geschaffen, die der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung 
des Landes zum Segen gereichen werden. 
In anerkennenswerter Weise hat der Landtag reiche Mittel zur Befriedigung der ver- 
schiedensten Bedürfnisse der Landwirtschaft, der Industrie und des Handwerkes, dann zur 
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, zum Schutze weiter Gebiete vor Wassergefahren 
und für die Ausnützung der Wasserkräfte, ferner für Zwecke der Kunst und Wissenschaft, 
des Unterrichts und der Erziehung zur Verfügung gestellt. 
Freudig begrüßen Wir ferner die Fürsorge, die den Beamten des Staates durch das 
Zustandekommen des Beamtengesetzes und durch die Bewilligung bedeutender Mittel 
für die Neuregelung der Gehaltsverhältnisse zu Teil wurde. Gleichzeitig wurde auch für 
eine Besserstellung der Geistlichen und Lehrer Sorge getragen. 
Mit Befriedigung gedenken Wir der eingehenden und erfolgreichen Behandlung, welche 
die Gesetzentwürfe über die Neugestaltung der direkten Steuern sowie die sonstigen Vorlagen 
auf dem Gebiete der Finanzverwaltung erfahren haben. Im Anschlusse hieran brachten die 
Gemeindesteuergesetze auch dem gemeindlichen Steuerrecht einen erwünschten und bedeutsamen, 
Fortschritt. 
Durch die Erlassung des Fischereigesetzes und einiger anderen Gesetze wurden Fragen 
von großer wirtschaftlicher Bedeutung geregelt. 
Die Verhandlungen der dritten Session der XXXV. Landtagsversammlung haben ein 
Ergebnis noch nicht gezeitigt; die jüngsten Vorgänge in der Kammer der Abgeordneten 
nötigen Uns, von dem Uns verfassungsmäßig zustehenden Rechte der Auflösung des Land- 
tags Gebrauch zu machen.
	        
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