Nr. 76. 1221
aber unter O,), Millimeter hinabgehen. Für eine hinreichende Übersichtlichkeit der Einteilung
soll durch geeignete Abstufung der Strichlängen Fürsorge getroffen sein.
6. Die Teilstriche der aräometrischen Skale müssen sich über mindestens ein Viertel
des Stengelumfangs erstrecken. Auf der thermometrischen Skale sollen die Striche zu beiden
Seiten der Kapillare mindestens je 1 Millimeter hervortreten.
7. Der obere Rand der Arcometerskale soll mindestens 10 Millimeter, der oberste
Teilstrich mindestens 15 Millimeter von der Stengelkuppe entfernt sein. Der unterste
Teilstrich soll mindestens 3 Millimeter über der Stelle liegen, an welcher der Stengel in
den Glaskörper überzugehen beginnt. .
8. Der obere Rand der Thermometerskale muß mindestens 15 Millimeter unter der
Stelle liegen, an welcher die Verjüngung des Glaskörpers nach oben zu beginnt. Teil-
striche darf sie nach unten nur bis 3 Millimeter vor Beginn der Biegung der Kapillare
tragen.
9. Die Arcometerskale darf bei
a) Dichte-Aräometern nur in O,#, O,d0o, O,(oog und O,00u Einheiten der Dichte,
b) Prozent= und Grad-Aräometern nur in ganze, halbe, fünftel oder zehntel Prozente
oder Grade
eingeteilt sein.
Für die Thermometerskale sind nur Einteilungen nach ganzen, halben, fünftel oder
zehntel Graden der hundertteiligen Skale (C.) zulässig.
10. Mehrfache Einteilungen ebenso wie Nebenteilungen irgendwelcher Art sind weder
auf der aräometrischen noch auf der thermometrischen Skale zulässig. Dagegen ist die An-
bringung thermometrischer Reduktionsskalen gestattet.
11. Die Bezifferung der Skalen muß eindeutig, übersichtlich und klar sein.
12. Bei Thermo-Aräometern muß die für die Einstellung erforderliche Beschwerung
im allgemeinen durch das Gefäß des Thermometers bewirkt sein. Die letzte Ausgleichung
darf durch besondere Beschwerungsmittel erfolgen, die dauerhaft auf der Innenseite der Skalen
anzubringen sind.
Zulässig ist es, zum Zwecke der Beschwerung und ihrer letzten Ausgleichung unter
dem Thermometergefäß noch ein zweites, allseitig geschlossenes Gefäß mit Beschwerungs-
material anzubringen. Die beiden Gefäße müssen so miteinander verbunden sein, daß
zwischen ihnen keine Einschnürung entsteht, die einer Reinigung der Spindeln hinderlich
sein könnte.
Bei Aräometern ohne Thermometer muß sich das Beschwerungsmaterial in einem
allseitig geschlossenen Gefäße befinden. Wird zur Belastung Schrot verwendet, so soll es
das Gefäß möglichst ausfüllen.
200“