Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 76. 1221 
aber unter O,), Millimeter hinabgehen. Für eine hinreichende Übersichtlichkeit der Einteilung 
soll durch geeignete Abstufung der Strichlängen Fürsorge getroffen sein. 
6. Die Teilstriche der aräometrischen Skale müssen sich über mindestens ein Viertel 
des Stengelumfangs erstrecken. Auf der thermometrischen Skale sollen die Striche zu beiden 
Seiten der Kapillare mindestens je 1 Millimeter hervortreten. 
7. Der obere Rand der Arcometerskale soll mindestens 10 Millimeter, der oberste 
Teilstrich mindestens 15 Millimeter von der Stengelkuppe entfernt sein. Der unterste 
Teilstrich soll mindestens 3 Millimeter über der Stelle liegen, an welcher der Stengel in 
den Glaskörper überzugehen beginnt. . 
8. Der obere Rand der Thermometerskale muß mindestens 15 Millimeter unter der 
Stelle liegen, an welcher die Verjüngung des Glaskörpers nach oben zu beginnt. Teil- 
striche darf sie nach unten nur bis 3 Millimeter vor Beginn der Biegung der Kapillare 
tragen. 
9. Die Arcometerskale darf bei 
a) Dichte-Aräometern nur in O,#, O,d0o, O,(oog und O,00u Einheiten der Dichte, 
b) Prozent= und Grad-Aräometern nur in ganze, halbe, fünftel oder zehntel Prozente 
oder Grade 
eingeteilt sein. 
Für die Thermometerskale sind nur Einteilungen nach ganzen, halben, fünftel oder 
zehntel Graden der hundertteiligen Skale (C.) zulässig. 
10. Mehrfache Einteilungen ebenso wie Nebenteilungen irgendwelcher Art sind weder 
auf der aräometrischen noch auf der thermometrischen Skale zulässig. Dagegen ist die An- 
bringung thermometrischer Reduktionsskalen gestattet. 
11. Die Bezifferung der Skalen muß eindeutig, übersichtlich und klar sein. 
12. Bei Thermo-Aräometern muß die für die Einstellung erforderliche Beschwerung 
im allgemeinen durch das Gefäß des Thermometers bewirkt sein. Die letzte Ausgleichung 
darf durch besondere Beschwerungsmittel erfolgen, die dauerhaft auf der Innenseite der Skalen 
anzubringen sind. 
Zulässig ist es, zum Zwecke der Beschwerung und ihrer letzten Ausgleichung unter 
dem Thermometergefäß noch ein zweites, allseitig geschlossenes Gefäß mit Beschwerungs- 
material anzubringen. Die beiden Gefäße müssen so miteinander verbunden sein, daß 
zwischen ihnen keine Einschnürung entsteht, die einer Reinigung der Spindeln hinderlich 
sein könnte. 
Bei Aräometern ohne Thermometer muß sich das Beschwerungsmaterial in einem 
allseitig geschlossenen Gefäße befinden. Wird zur Belastung Schrot verwendet, so soll es 
das Gefäß möglichst ausfüllen. 
200“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.