Nr. 76. 1225
in dem Dichtenbereich über 0,4
eine ganze Einheit des kleinsten Teilabschnitts;
2. an der Thermometerskale
bei Einteilung in
ganze Gradudddde ....... . . O,Grad
halbe oder fünftel Grade.. 0 „
zehntel Grade . .. 0O „
3. Die Einteilung beider Stalen darf keine augenfälligen Teilungsfehler aufweisen.
8§ 123.
Stempelung.
1. Die Stempelung erfolgt mit dem Stempelzeichen unter Hinzufügung des Reichs-
adlers bei den Thermo-Aräometern auf dem Körper oberhalb der Thermometerskale, bei den
Aräometern ohne Thermometer auf der Mitte des Körpers oder oberhalb des die Aufschrift
tragenden Streifens. Außerdem erhält jedes Instrument ein Stempelzeichen auf der Kuppe
des Stengels.
2. Ferner wird auf dem Glaskörper eine Nummer und das auf 5 Milligramm
abgerundete Gewicht des Instruments angegeben und auf dem Stengel unmittelbar über
dem obersten und unter dem untersten Teilstrich der Aräometerskale je ein Strich aufgeätzt,
der sich mindestens über die Hälfte des Stengelumfangs erstreckt und mit seiner dem
betreffenden Teilstrich zugekehrten Grenzlinie in dessen Ebene fällt.
3. Das Jahreszeichen wird dem Stempelzeichen auf dem Körper beigefügt. Zulässig
ist es, auf dem Körper des Aräometers die Bezeichnungen J.O (Internationaler Congreß,
International Congress) oder (.3) (Congres International, Congresso Internazionale)
hinzuzusügen.
VIII. Gasmesser.
8 124.
Zulässige Gattungen.
Zulässig sind nur Gasmesser, welche die hindurchgehende Gasmenge nach metrischem
Maße angeben, und zwar:
A. nasse Gasmesser, bei denen die Messung des Gases durch eine um eine wag—
rechte Achse sich drehende, zum Teil in eine Flüssigkeit eintauchende Vorrichtung (Meß-
trommel) erfolgt,
B. trockene Gasmesser, bei denen die Messung des Gases durch ein System von
Kammern ohne Begrenzung durch Flüssigkeitsstände erfolgt.