Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

1240 
Zylinder auf Einguß 
  
  
  
  
  
von mehr als 30 50 100 200 400 600 1000 1500 2 000 8 000 4000 cem 
biseinschließlich 30 50 100/200 400 600 1 000/1 500, 2000/3 000/4000 5000 cem 
0%%%0%%% 4% ½0% 1% 1% 2 2% 3% 4% 6% 90ccm 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
bei Zylindern auf Ausguß das Doppelte dieser Beträge; 
Vollpipetten auf Ablauf 
  
  
  
  
  
von mehr as 2 5 10 20 30 50 100 150 cem 
bis einschließblichh 5 10 20 30 50 100 150 250 cem 
O,os O001 0, 15 O,o O,c2s O,oss O,% 3 O,? O00,#8s ccm 
  
  
  
  
  
bei Vollpipetten von mehr als 250 Kubikzentimeter soviel wie die Fehlergrenzen für Kolben 
auf Einguß gleicher Größe; bei Vollpipetten auf Einguß die Hälfte der Fehlergrenzen für 
Vollpipetten auf Ablauf; 
Pyknometer (Dilatometer, Volumenometer usw.) 
50 15 100 150 200 cem 
75 100 150 200 250 cem 
  
  
von mehr als 10 25 
bis einschließlich. 10 # 25 50 
O,Ogcon ————...- O,ois 
  
  
O,oo O,0% Cem 
  
  
  
  
Bei Pyknometern mit eingeschliffenen Teilen dürfen durch verschiedenes Einsetzen dieser 
Teile keine größeren Abweichungen entstehen, als die den Beobachtungen innewohnende 
Unsicherheit beträgt. 
Auch dürfen diese Meßwerkzeuge nur mit einem die Fehler des Gesamtinhalts und 
der etwaigen Einteilung enthaltenen Scheine abgegeben werden. 
2. Bei den Meßwerkzeugen für eine Maßgröße mit zwei Marken auf Einguß und 
Ausguß gilt für jeden der beiden Raumgehalte seine besondere, nach den Vorschriften unter 
Nr 1 zu bestimmende Fehlergrenze. 
3. Bei Meßwerkzeugen für zwei oder mehr Maßgrößen gilt für jede von der unteren 
Begrenzung (Boden, Ablaufspitze, unterste Marke usw.) ab gerechnete Maßgröße die 
zugehörige Fehlergrenze. Außerdem darf der Fehler des von zwei aufeinanderfolgenden 
Marken abgegrenzten Raumgehalts nicht mehr als die Hälfte der für den Raumgehalt bis 
zur ersten Marke noch zulässigen Fehlergrenze betragen.
	        
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