Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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eseh und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 81. 
München, den 18. Dezember 1911. 
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 1. Dezember 1911 der Lehranstalten, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die Be- 
fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. — Bekanntmachung vom 15. De- 
zember 1911, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 
15. Dezember 1911, die Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze betreffend. 
  
  
  
  
St.M. d. J. Nr. 331 à 14. 
— 
Kr. Min. Nr. 25573. 
Bekanntmachung der Lehranstalten, die zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung 
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
f#. Staatsministerium des Innern und K. fKriegsministerium. 
Gemäß § 90 Ziff. 3 der Wehrordnung für das Königreich Bayern wird nachstehend 
aus dem Anhange zu Nr. 531911 des Zentralblatts für das Deutsche Reich das Gesamt- 
verzeichnis der Lehranstalten zur Kenntnis gebracht, die zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die Befähigung für den einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
München, den 1. Dezember 1911.
	        
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