Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

1304 
Abdrutk. 
Gesamtverzeichnis 
der Lehranstalten, die gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über 
die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Vemerkung. 
Die mit bezeichneten Anstalten sind befugt, Befähigungszengnisse auch ihren von dem 
Unterricht im Griechischen oder Englischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem 
für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens 
einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehr- 
pensums erhalten haben. 
Uversicht. 
GOffentliche Lehranstalten. Seite Eeite 
Gymnasien (A. a).. .. . .... 18304 Realschulen (C. e). ..... 1321 
Realgymnasien (A.h) 1311ffentliche Lehrerseminare (C.5) 13326 
Oberrealschulen (A. e). ... . . ... 1315 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 1330 
Progymnasien (B.a)) 1317 Privat-LKehranstalten: 
Realprogymnasien (B.b h. 1317 a) Lehrerseminerr 1330 
Realschulen (B.ch 1318 b) Andere Privat-Lehranstaltten 1331 
Progymnasien (C.a) 1318 (ehranstalten in den Schutzgebieten 1333 
Realprogymnasien (C. bBz.. ... ... 1319 Cehranstalten im Ausland.. .. . .. 1333 
  
— — — — — —— —0 
Offentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei denen der einjährige erfolgreiche Besuch der zweiten fKlasse, 
d. h. der einjährige erfolgreiche Besuch der UAntersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichunns) 
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. Arnsberg, 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real- 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, schule), 
Allenstein, Attendorn, 
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realgym= Aurich, 
nasium), Barmen, 
Andernach, Bartenstein, 
Anklam, Bedburg: Nitter-Akademie,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.