Nr. 14. 151
10. bei Klasse 25 hinter „Kulturaufseher der Moorkulturanstalt“: „Gehilfen der Lehr-
und Versuchsanstalt für Wein und Obstbau“ und hinter diesem Vortrage: „Haus-
meister der Lehr= und Versuchsanstalt für Wein= und Obstbau“;
11. bei Klasse 26 vor „Sekretariatsassistenten der Landgerichte“ (als neuer Vortrag
für die Beamten aus dem Geschäftskreise des K. Staatsministeriums des K. Hauses
und des Außern): „Kanzleiassistenten der Berginspektionen"“;
12. bei Klasse 28:
à) vor „Diener der Bezirksämter“: „Bienenmeister der Anstalt für Bienenzucht“,
b) hinter „Diener der Untersuchungsanstalten für Nahrungs= und Genußmittel“:
„Diener der Bakteriologischen Untersuchungsanstalten“ und hinter diesem Vor-
trage: „Diener der Anstalt für Bienenzucht“;
13. bei Klasse 30 hinter „Gestütswärter“: „Laboratoriumsdiener der Lehr= und Ver-
suchsanstalt für Wein= und Obstbau".
Außerdem werden in der Gehaltsordnung
14. bei Klasse 23 der Vortrag:
„Kanzleiassistenten des Hydrotechnischen Bureaus“ durch den Vortrag:
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten des Hydrotechnischen Bureaus“;
15. bei Klasse 26 die Vorträge:
„Kanzleiassistenten der Bauämter“ und
„Kanzleiassistenten der Sektionen für Wildbachverbauung“
durch die Vorträge:
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten der Bauämter“ und
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten der Sektionen für Wildbachverbauung"“
arsetzt.
II. In der mit Verordnung vom 23. Dezember 1908 erlassenen Rangordnung
wird eingeschaltet:
1. bei der VI. Klasse, Abteilung 2, hinter „Konrektoren der Realgymnasien“: „Kon-
rektor des Technikums in Nürnberg“;
2. bei der VII. Klasse, Abteilung 1:
a) hinter „Zentralimpfarzt“: „Bakteriologen der Bakteriologischen Untersuchungs-
anstalten“,
b) hinter „Oberinspektoren der Versicherungskammer“: „Leiter der Anstalt für
Bienenzucht",
c) hinter „Professoren der Hebammenschulen“: „Konservatoren der Technischen
Hochschule“;
277