Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 14. 151 
10. bei Klasse 25 hinter „Kulturaufseher der Moorkulturanstalt“: „Gehilfen der Lehr- 
und Versuchsanstalt für Wein und Obstbau“ und hinter diesem Vortrage: „Haus- 
meister der Lehr= und Versuchsanstalt für Wein= und Obstbau“; 
11. bei Klasse 26 vor „Sekretariatsassistenten der Landgerichte“ (als neuer Vortrag 
für die Beamten aus dem Geschäftskreise des K. Staatsministeriums des K. Hauses 
und des Außern): „Kanzleiassistenten der Berginspektionen"“; 
12. bei Klasse 28: 
à) vor „Diener der Bezirksämter“: „Bienenmeister der Anstalt für Bienenzucht“, 
b) hinter „Diener der Untersuchungsanstalten für Nahrungs= und Genußmittel“: 
„Diener der Bakteriologischen Untersuchungsanstalten“ und hinter diesem Vor- 
trage: „Diener der Anstalt für Bienenzucht“; 
13. bei Klasse 30 hinter „Gestütswärter“: „Laboratoriumsdiener der Lehr= und Ver- 
suchsanstalt für Wein= und Obstbau". 
Außerdem werden in der Gehaltsordnung 
14. bei Klasse 23 der Vortrag: 
„Kanzleiassistenten des Hydrotechnischen Bureaus“ durch den Vortrag: 
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten des Hydrotechnischen Bureaus“; 
15. bei Klasse 26 die Vorträge: 
„Kanzleiassistenten der Bauämter“ und 
„Kanzleiassistenten der Sektionen für Wildbachverbauung“ 
durch die Vorträge: 
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten der Bauämter“ und 
„Kanzlei= und Zeichnungsassistenten der Sektionen für Wildbachverbauung"“ 
arsetzt. 
II. In der mit Verordnung vom 23. Dezember 1908 erlassenen Rangordnung 
wird eingeschaltet: 
1. bei der VI. Klasse, Abteilung 2, hinter „Konrektoren der Realgymnasien“: „Kon- 
rektor des Technikums in Nürnberg“; 
2. bei der VII. Klasse, Abteilung 1: 
a) hinter „Zentralimpfarzt“: „Bakteriologen der Bakteriologischen Untersuchungs- 
anstalten“, 
b) hinter „Oberinspektoren der Versicherungskammer“: „Leiter der Anstalt für 
Bienenzucht", 
c) hinter „Professoren der Hebammenschulen“: „Konservatoren der Technischen 
Hochschule“; 
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