Nr. 14.
Nr. 416a 20.
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Bekanntmachung über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlachtschweinen
aus Osterreich-Ungarn.
fl. Staatsministerium des Jnnern.
Das Verbot der Einfuhr von Schlachtrindern, Schlachtschafen und Schlachtschweinen
aus den ungarischen Sperrgebieten Nr. 22 und 33 sowie aus den österreichischen Sperr-
gebieten Nr. VI und XI (Bekanntmachungen vom 12. Oktober, 6. und 31. Dezember 1910
ud 13. Januar 1911 — G#Vl. 1910 S. 967, 1140; 1911 S. 2, 20 —) wird
aufgehoben.
München, den 3. März 1911.
J. A.
Ministerialrat Heule.
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 26. Februar 1911 den K. Kammer=
junker, Hauptmann und Batteriechef im
9. Feld-Artillerie-Regiment Max Gemmingen
Freiherrn von Massenbach und den K. Kam-
merjunker und Oberleutnant der Reserve des
1. Schweren Reiter-Regiments Alfred Frei-
herrn von Soden-Fraunhofen, auf deren
alleruntertänigstes Ansuchen, zu K. Kämmerern
zu ernennen.
verleihung der Würde eines erblichen
Reichsrates der Krone Bayern.
zu Namen Teiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben vermöge Allerhöchsten offenen Dekretes
vom 23. Februar 1911 in Rücksicht auf
die Verfassungs-Urkunde Titel VI § 3 und
auf das Gesetz vom 9. März 1828, die
Bildung der Kammer der Reichsräte betreffend,
den K. Kämmerer, Rittmeister der Reserve
und Fideikommißbesitzer Max Freiherrn von
Bassus in Sandersdorf und den K. Kämmerer,
Leutnant der Reserve und Fideikommißbesitzer
Philipp Rudolf Grafen von Ingelheim,
gen. Echter von und zu Mespelbrunn,
als erbliche Reichsräte der Krone Bayern
allergnädigst zu ernennen geruht.
Verleihung der Würde eines
lebenslänglichen Reichsrates der
Kirone Bayern.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,