Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 23. 231 
Muster 8. 
(Ausführungsbestimmungen § 24.) 
Steuerberechnung. 
Zuwachssteuerliste Nr. 19 
I. Steuerpflichtiger Rechtsvorgang. 
Bisheriger Eigentümer 
Neuer Eigentümer 
— — — —— — —— — — –– —— 
Bezeichnung des Grundstücks 
Karten- Parzelle Größe Bezeichnung und Kulturart und 
Gemarkung blatt n Lage Nutzungswert Nutzungswert 
(Flur) (Nr.) ha * m der Gebäude der Grundstücke 
  
Anmerkung. 
Sind cinzelne Teile des Grundstücks zu verschiedenen Zeiten erworben worden, und sind demnach die Anrech- 
nungen gemäß Ziffer 5 h dieses Vordrucks für verschiedene Zeiten zu berechnen, so sind bei den Verhandlungen die Er- 
werbspreise und die auf sie entfallenden Aufwendungen gesondert zu ermitteln und sodann die sich für die verschiedenen 
Jahre ergebenden Hinzurechnungen zu berechnen. Wird in derartigen Fällen die Anrechnung von Zinsen gemäß § 14 
Ziffer 4 des Gesetzes verlangt, so sind die Zinsen ebenfalls von diesen Teilbeträgen nach Maßgabe der verschiedenen Besitz 
dauer zu berechnen, demnächst aber für die einzelnen Jahre zusammenzurechnen und den Jahrcserträgen des Gesamtgrund- 
stücks gegenüberzustellen. 4* 
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