Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

238 
d — 
4.— 
J 
Berechnung der Zuwachssteuer. 
  
  
  
Erwerbspreis (oder Meistgebot usw.) am Pf. 
Wert des Grundstücks au » » 
.Davon geht ab Preis — Wert — der nich seuerpflihtien 2 
und Lasten gemäß §§ 10, 13 .·»·»»«» »«,, 
bleibt Erwerbspreis .............. * 
Hinzuzurechnen sind 
a) Erwerbskosten § 14 Ziffe 1 .. AMAPf. 
b) ausgefallene Hypotheken 8 14 Ziffer 2. „ „ 
c) Aufwendungen für Bauten und Verbesserungen S 14 
Ziffer 3 (abgesehen von denen zu e) „ „ 
Dabei abgezogen für Wert- 
minderung MA Pf. 
Hinzugerechnet 15% von „ „ 
5% von „ » 
d) Aufwendungen für Straßenbauten usw. 
einschl. Zinsen nach 8 14 Ziffer 4 — 816 — „ „ 
e) Verbesserungen von Moor= und Odland, § 15 „ „ 
k) Zurechnungen gemäß 16 
2½% vonn — Pf. fr.. Jahre „ „ 
2% vodon. *r (unbebaute Grundstücke) 
für. Jon“ — nßige auf die Hälfte — „ „ 
1½2% von. Pf. (bebaute Grundstüch 
fü. #ahres .............. ,,...... ,,.·............ „ „ 
..... Summe des Erwerbspreises Sf 
Veräußerungspreis ...... »Pf. 
Davon gehen ab 
a) Preis der steuerpflichtigen Gegenstände und Lasten 
(88 10, 13) .. A P. 
b) nachgewiesene Veräußerungs- 
kosten, S 22 Ziffer 1 „ „ 
c) Minderung nach § 22 Ziffer 2 „ „ 
und zwar 3% von Pf. 
für Jahre, abzüglich der 
nachgewiesenen Einnahmen 
von A P. 
Bleibt Veräußerungspreis. ... A Pf.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.