Nr. 29. 309
Felarserter
Kap.s Tit. Vortrag Betrag
M 3
VI 112 n das Kloster der Frauen vom guten Hirten hier:
Zuschuß zur Bestreitung des Aufwandes für die Erziehung ver-
wahrloster Kinder 500—
43An die Jugendabteilung des katholischen zanfnämnischen Vereins
„Hansa“ in München . . 200—
44AndenVeremfur Ferienkolonien in München .. 300—
45 An den katholischen Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen u und Kinder,
Ortsgruppe München 300|—
46/ An den Verein „Kinderheim“ in München 300 —
47ü0 U’Fn das Lehrlingsheim des evangelischen Handwerkervereins hier 200 —
48 An den Kreisverband oberbayer. Jugendfürsorgevereinigungen 300 —
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38
Abs. V d. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla- "
ration vom 10. Mai 1902 und zwar:
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von «
GetsteökrankenundBlödenmIrren-undBlödenanftalten 71075l25
b) zur Hälfte des Aufwandes für allgemeine Armenlasten der 1
Gemeinden. 4 02750
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die unter- «
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren= und
Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 10. Mai 1902 350 728r50
Summe Kap. VUU 2 203 845|75
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau.
1 Beiträge zu Distriktsstraßen 195 000—
2 Dergleichen für Verbesserung der materiellen Verhältnisse
der Distriktstechniker 20 601|15
3 Beiträge zur Verbesserug! der materiellen Verhällue der Distritts-
straßenwärter 36 99169
A. Wasserbauten des Kreises.
4 a) Für Uferschutzbauten an öffentlichen Flüssen — Art. 92 W.-G. 93 314—
b) Schutzbauten an Privatflüssen mit erheblicher Lochwassergefahr
. — Art. 98 des Wassergesetzes . 300 529 —
B. Wasserbauten, welche dem Staat oder den Beteiligten obliegen. s
5 a) Hochwasserdammbauten des Staates an öffentlichen Flüssen
1 — Art. 94 Abs. 1 W.-S. 121 000 —
b) Schutzbauten der Beteiligten an Privatflüssen und Bichen
— Art. 94 Abs. 2, 100 u. 101 Abs. 2 W.G. . 313 773—
5baq Oberleitung der Bauten und Reserve 16 761/
I 6 Zur Unterstützung von Gemeinden für Herstellung und
Unterhaltung der Gemeindeverbindungswege 30 000 —
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