Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. 29. 309 
Felarserter 
Kap.s Tit. Vortrag Betrag 
M 3 
VI 112 n das Kloster der Frauen vom guten Hirten hier: 
Zuschuß zur Bestreitung des Aufwandes für die Erziehung ver- 
wahrloster Kinder 500— 
43An die Jugendabteilung des katholischen zanfnämnischen Vereins 
„Hansa“ in München . . 200— 
44AndenVeremfur Ferienkolonien in München .. 300— 
45 An den katholischen Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen u und Kinder, 
Ortsgruppe München 300|— 
46/ An den Verein „Kinderheim“ in München 300 — 
47ü0 U’Fn das Lehrlingsheim des evangelischen Handwerkervereins hier 200 — 
48 An den Kreisverband oberbayer. Jugendfürsorgevereinigungen 300 — 
12 Zuschuß an die Distriktsgemeinden zur Unterstützung der 
mit Armenlasten überbürdeten Gemeinden nach Art. 38 
Abs. V d. Armengesetzes in der Fassung der K. Dekla- " 
ration vom 10. Mai 1902 und zwar: 
a) zu drei Vierteilen der Kosten für die Unterbringung von « 
GetsteökrankenundBlödenmIrren-undBlödenanftalten 71075l25 
b) zur Hälfte des Aufwandes für allgemeine Armenlasten der 1 
Gemeinden. 4 02750 
13 Ersatzleistung an unmittelbare Gemeinden für die unter- « 
bringung von Geisteskranken und Blöden in Irren= und 
Blödenanstalten nach der K. Deklaration vom 10. Mai 1902 350 728r50 
Summe Kap. VUU 2 203 845|75 
VII Auf Straßen-, Brücken= und Wasserbau. 
1 Beiträge zu Distriktsstraßen 195 000— 
2 Dergleichen für Verbesserung der materiellen Verhältnisse 
der Distriktstechniker 20 601|15 
3 Beiträge zur Verbesserug! der materiellen Verhällue der Distritts- 
straßenwärter 36 99169 
A. Wasserbauten des Kreises. 
4 a) Für Uferschutzbauten an öffentlichen Flüssen — Art. 92 W.-G. 93 314— 
b) Schutzbauten an Privatflüssen mit erheblicher Lochwassergefahr 
. — Art. 98 des Wassergesetzes . 300 529 — 
B. Wasserbauten, welche dem Staat oder den Beteiligten obliegen. s 
5 a) Hochwasserdammbauten des Staates an öffentlichen Flüssen 
1 — Art. 94 Abs. 1 W.-S. 121 000 — 
b) Schutzbauten der Beteiligten an Privatflüssen und Bichen 
— Art. 94 Abs. 2, 100 u. 101 Abs. 2 W.G. . 313 773— 
5baq Oberleitung der Bauten und Reserve 16 761/ 
I 6 Zur Unterstützung von Gemeinden für Herstellung und 
Unterhaltung der Gemeindeverbindungswege 30 000 — 
  
  
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