Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 29. 329 
Abschied für den Landrat der Pfalz über seine Verhandlungen für das Jahr 1911. 
Im Mamen Seiner Mojestät des Königs. 
Luitpold, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von HBayern. 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
7. bis 19. November 1910 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und erteilen 
hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1909. 
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 
dem Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das 
Jahr 1909 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse 
durch das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1911. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1911 
5741 105 +¼ wovon ein Steuerprozent auf 57 411 “ sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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