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IV.
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung.
1. In Ansehung des Beschlusses des Landrats wegen Regelung der Gehaltsverhältnisse
der Pedelle an den Progymnasien und Lateinschulen des Regierungsbezirks wird auf die
hierüber an die K. Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ergangenen Entschließungen
Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten Bezug
genommen.
2. Die Bitte des Landrats um Errichtung einer Werkmeisterschule im Anschluß an
die Fachschule für Maschinenbau und Elektrotechnik in Kaiserslautern unter Gewährung
eines größeren Zuschusses aus Zentralfonds wurde von Unserem Staatsministerium des
Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten bereits gesonderter Instruktion unterstellt.
Dagegen verweisen Wir hinsichtlich der Bitte um Angliederung einer Tiefbau-Abteilung
an die Kreisbauschule in Kaiserslautern auf die in dieser Sache ergangene Entschließung
Unseres Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom
11. März 1911.
3. Dem Beschlusse des Landrats über die Gewährung eines weiteren, in Jahresraten
zu 5000 —& zahlbaren Zuschusses von 15 000 zur genossenschaftlichen Glanregulierung
erteilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4. Den Beschlüssen des Landrats über Irrenpflege erteilen Wir Unsere Genehmigung,
soweit dies nicht schon in Unserer Entschließung vom 27. Dezember 1910 geschehen ist;
ferner bestimmen Wir, daß von den Verwaltungsbeamten an den Kreisirrenanstalten die
Verwalter den Staatsbeamten der Rangklasse VIII, 2, die Kassiere den Staaisbeamten der
Rangklasse IX, die Rechnungsführer den Staatsbeamten der Rangklasse X, 1, die Sekretäre
den Staatsbeamten der Rangklasse X, 2, die Verwaltungsassistenten den Staatsbeamten der
Rangklasse XII und die Kanzleiassistenten den Staatsbeamten der Rangklasse XIII im Range
gleichgestellt werden und daß das Dienstverhältnis der Verwalter nach einer etatsmäßigen
Dienstzeit von 3 Jahren unwiderruflich wird.
5. Gerne genehmigen Wir auch die Beschlüsse des Landrats zur Förderung der
Vorarbeiten für die Errichtung einer elektrischen Uberlandzentrale in der Pfalz, insbesondere
die Bereitstellung der hiefür erforderlichen vorläufigen Mittel.
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats
erteilen Wir Unsere Genehmigung. -