Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 29. 359 
Abs chied für den Landrat von Oberfranken über seine Verhandlungen für das Jahr 1911. 
Im Namen Seiner Majestät des RKönigs. 
Tuitpol!. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Sayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1910 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen und 
erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1909. 
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 
dem Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das 
Jahr 1909 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse 
durch das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1911. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 1911 
3653 262 , wovon ein Steuerprozent auf 36 532 KX sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wiir nachstehende Entschließung. 
1. Die Beschlüsse des Landrats über die Umwandlung der Kreisackerbauschule zu 
Bayreuth in eine mit einem Internat ausgestattete und mit dem Kreisgute in Verbindung 
bleibende landwirtschaftliche Kreiswinterschule werden vorbehaltlich der gesetzlichen Ermächtigung
	        
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