Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 29. 385 
  
  
  
  
  
· Festgesetzter 
Kap. Tit. Vortrag Betrag 
—..— 
I7yv2 Auf Kultur. 
11|ur Förderung der Landwirtschaft überhaupt: 
a) dem landwirtschaftlichen Kreisausschusse von Mittelfranken 3 000 
b) demselben für den landwirtschaftlichen Wanderunterricht 900— 
2 Für den kulturtechnischen Dienst: 
a) Ein Viertel des Gesamtaufwandes für den verstaatlichten 
kulturtechnischen Dienst zu 44000.4. 11 000 — 
b) Für Kulturvorarbeiter ....... 13000-— 
ZFürsonsttgeZwecke 
a)zurFörderungderPferdezucht. ... 5000— 
b) für Förderung der Rindviehzucht und zwar: 
an die Distrikte, insbesondere auch zur Unterstützung 
ärmerer Gemeinden im Benehmen mit den land- 
wirtschaftlichen Bezirksausschüssen 12 000 — 
2. an den landwirtschaftlichen Kreisausschuß zur Ver- 
anstaltung von Rinderschauen nach Maßgabe der 
neuen Grundbestimmungen 3 000.— 
3. an denselben weiteren Beitrag zur Unterstützung der 
beiden mittelfränkischen Zuchtverböden 10 0O000— 
JC) an denselben für Förderung der Schweinezucht. .... 3000— 
d) zur Habung der Kaninchenzuchtt .... 100—— 
o)füreflügelzucht 
1. Kreisgeflügelzuchtanstalt in Erlangen 8 875— 
2. Erbauung eines Wohnhauses in der Kreisgeflügel- 
zuchtanstalt zu Erlangen 11 000— 
3. dem Kreiswanderlehrer für Geflügelzucht Tagegelder 
und Reisekosten 1 000— 
4. zur Förderung der Geflügelzucht dem Mittlfrareich 
Kreisgeflügelzüchterverbande 300— 
) für Förderung der Fischzucht und zwar: 
1. Beitrag an den Kreisfischereiverien 1 200— 
2. dem Kreisfischereisachverständigen: 
a) Gehalt (3000 4, hievon 2000 .4 Staatszu- 
  
schuß) 1 000— 
b Tagegelder und Reisekosten ...... 1 500— 
0) Regiekosten 100— 
3. Prämien zum Schutze der Fischzucht für eileguns 
von Fischotten . 100— 
4. Zuschuß an den Fischereiverein Altmühl 300— 
g) für Förderung der Bienenzucht dem Mittelfränkischen Kreis- 
bienenzüchterverbande 1 000— 
  
  
  
  
h) an den landwirtschaftlichen Kieisansschß zur iroerng des 
Getreide- und Fruchtbaues 1 2 von
	        
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