Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 29. 391 
Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über seine Verhandlungen für das 
Jahr 1911. 
Im Namen Seiner Mazjestät des Königs. 
Cuitpold, 
um Gones Gnoden Konigticher prim von gayern 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 7. bis 19. November 1910 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1909. 
Die gemäß Art. 15 Buchstabe b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 
dem Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das 
Jahr 1909 wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse 
durch das Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1911. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg beträgt 
für das Jahr 1911: 4501 348 —4, wovon ein Steuerprozent auf 45013 .&¾ sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1911. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Gerne genehmigen Wir die Willigung des Landrats zur Aufbesserung der Aversal= 
vergütungen für die Distriktsschulinspektoren und zur Erhöhung der Unterstützungen für die 
Witwen des Volksschullehrpersonals.
	        
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