Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

394 
  
  
Kap. 
  
Tit. 
Vortrag 
— „SÔ IecI — 
Festgesetzter 
Betrag 
  
— 
  
III 
  
  
— 
10 
  
Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10000 
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den 
Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zu- 
geflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 
Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 
J) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit 
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das 
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus 
Staats= und Kreisfonds 
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden. 
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
8) aus Kreisfonds: 
àa) zur Bestreitung der ordentlichen (sächl.) Schulbedürfnisse 
bb) zur Förderung der Trennung der Mesnerdienste von 
den Schuldiensten . 
y) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung der 
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden . 
k)FürFördetungdesweiblichen Handarbeitsunterrichtes 
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten. 
a) Realexigenzbeiträge .. . . 
b) zum Unterhalte von Schulhäusern. . 
c) zu Schulhausbauten und zwar zur uneersüzung bürster 
Gemeinden für diesen Zweck . 
Nach Anfall zahlbare Bauausgaben 
Prüfungs- und Aufsichtskosten: 
a) Aversen der Distrikts-Schul-Inspektoren für die Vornahme 
der ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formular- 
papiere ... 
b) Diäten für außerordentliche Schulvisitationen 
c) für die Kreis-Schul- Inspektoren: 
aa) Gehalte. 
bb) Diäten und Reisekosten. 
Pensionen und Alimentationen: 
à) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an die Kreispensions-Anstalt für dienstun- 
fähige Lehrpersonen: 
a) aus Zentralfonds. 
8) aus Kreisfonds . 
1)1))Pemtougzulagennach einem Drittel der zuletzt be- 
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds 
Ibc) zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen 
und zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions- 
  
144 78529 
  
600 — 
80 000 — 
4000 — 
60 000 — 
161 83 
18 700 — 
1 715— 
12 100— 
3200/— 
138 360·— 
110000— 
44.11463
	        
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