Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
1 
l 
IIl113LandwirtschaftlicheFortbildungsschulen — — 
4Zu Stipendien: 
a) für den Besuch der K. Akademie für Landwirtschaft und 
Brauerei in Weihenstephan und sonstige landwirtschaftliche Kurse 500.— 
b) für Freiplätze zum Besuche der Wein-, Dött- und Gartenbau- 
schule in Veitshöchheim . . 1 300 — 
Summe 30 39027 
12 Ubrige Ausgaben auf den gewerblichen und landwirt- # 
schaftlichen Unterricht. - 
1DcätenundRetsekostenderPrüfungskommtssare . 300 — 
2 Pensionen und Alimentationen für dienstunfähige Lehrer an den Real- I 
und Landwirtschaftsschulen und für Relikten von solchen Lehrern 8 052 54 
3 Stipendien für Studierende, Schüler und Eleven technischer Unterrichts I 
Anstalten 1 500.— 
4 Stipendien zum Besuche von Fachschulen für Gewerbsgehilfen 500 — 
5 Buschuß an die Wittelsbacher Landesstiftung bezw. den Ktreisstiftungsrat 500— 
6 5Stipendien zum Besuche von Meisterkursen in Nürnberg 500·— 
Summe 8 11 25 
Summe Kap. 1II 348989 o3 
1700 Auf Industrie und Kultur. # 
1 Auf Industrie. · 
: 1———-————-——-——————-—————-—— — — 
2 Beitrag zur Handelskammer in Würzburg 2 500 — 
3— — — — — —— — — — — — — — — — — — — — 
4Beitrag zum Polhytechnischen Zentralverein in Würzburg: 
« a) für allgemeine Vereinszwecke 8 000|— 
b) für Anschaffung von Mustern, Werkzeugen und Modellen 800 — 
5 Beitrag zur Handwerkskammer in Würzburg . 15 000 — 
2 Auf Kultur. 
1|Für landwirtschaftliche Interessen überhaupt 1A 
2 Hebung der Obstbaumzucht 
3 Zur Einrichtung der Wasserleitung für die Jungviehweide auf dem 
Pilsterhof an den Zuchtverband für gelbes Frankenvieh, Abteilung « 
Unterfranken „VI.“ von 10 Raten à 600 .4# zur Tügung der . 
entstandenen Schuld zu 6000 K 600 — 
4 Füur den kulturtechnischen Dienst: 
a) für Förderung von Kulturunternehmungen durch Gewährung « 
* von Zuschüssen 4000 — 
1 b) Rückvergütungen von 25% des Aufwandes von 39 825 4 
für den kulturtechnischen Dienst bei der K. Kreisregierung · 
und bei den Kulturbauämtern 9956.25 
  
 
	        
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