Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 29. 405 
ferner bestimmen Wir, daß von den Verwaltungsbeamten an den Kreisirrenanstalten die 
Verwalter den Staatsbeamten der Rangklasse VIII, 2, die Kassiere den Staatsbeamten der 
Rangklasse IX, die Rechnungsführer den Staatsbeamten der Rangklasse X, 1, die Sekretäre 
den Staatsbeamten der Rangklasse X, 2, die Verwaltungsassistenten den Staatsbeamten 
der Rangklasse XII und die Kanzleiassistenten den Staatsbeamten der Rangklasse XIII im 
Range gleichgestellt werden. 
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. Mai 1911. 
Luitpold, 
Prinz von SZayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. Dr. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General--Sekretär: 
Ministerialrat Kahr. 
68“
	        
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