Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Seiner Königlichen Hoheit des Fürsten von 
Hohenzollern, K. Preußischen Kammerherrn 
und Hauptmann z. D. Freiherrn von 
Wangenheim in Sigmaringen den Ver- 
dienstorden vom heiligen Michael I. Klasse 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen BSeiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unterm 16. Dezember 1910 den Nach- 
genannten die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen der ihnen von Seiner Majestät 
dem König der Bulgaren verliehenen Aus- 
zeichnungen zu erteilen, und zwar 
dem K. Administrator Emil Ney in 
  
Linderhof für das Ritterkreuz des K. Bul- 
garischen Zivilverdienstordens, 
dem K. Gartenverwalter Johann Lang 
in Linderhof für das silberne Kreuz des 
K. Bulgarischen Zivilverdienstordens, 
dem Bauaufseher Johann Ostler und 
dem Schloßdiener Johann Kroiß, beide in 
Linderhof, für die K. Bulgarische silberne 
Verdienstmedaille, 
dem Grottenführer Anton Grasegger 
in Linderhof für die K. Bulgarische bronzene 
Verdienstmedaille, 
unterm 15. Januar 1911 dem K. Oberst- 
zeremonienmeister Grafen von Moy die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen 
des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem 
Fürsten von Hohenzollern verliehenen Ehren- 
kreuzes erster Klasse des Fürstlich Hohen- 
zollernschen Hausordens zu erteilen.
	        
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